In Waren (Müritz) bitten wir sie am Samstag, 31. Januar 2026, um 11:00 Uhr mit Ihrer Teilnahme ein Zeichen gegen das Vergessen zu setzen. Treffpunkt ist der Gedenkstein für die Ermordeten des Konzentrationslagers Retzow in der Kietzstraße. Einladung (PDF 119 KB)
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb des Bereiches einer Behörde verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren und Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, hat dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen (gem. § 14 GewO - Gewerbeordnung).
Nicht anzeigepflichtig sind die vorübergehende Ruhestellung der gewerblichen Tätigkeit.
Die Anzeige kostet einmalig 27,00 € (bei GbR, OHG, KG pro Gesellschafter) und muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks Gewerbeummeldung (GewA2) erfolgen.
