aus der Kommunalverfassung M-V
Stadtvertretung - § 22 Kommunalverfassung M-V
Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde. In Städten führt sie die Bezeichnung Stadtvertretung. Die Gemeindevertretung ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, oberste Dienstbehörde. Sie kann ihre Befugnisse insoweit auf den Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister übertragen, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Aufgaben als oberste Dienstbehörde des Bürgermeisters und der Beigeordneten sind nicht übertragbar. Die Gemeindevertretung übt ihre Befugnisse nach Satz 1 im Einvernehmen mit dem Bürgermeister aus, das durch Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung ersetzt werden kann. Die Gemeindevertretung ist Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters; sie hat keine Disziplinarbefugnis. Die Gemeindevertretung gibt sich zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung.
Ausschüsse - § 36 Kommunalverfassung M-V
Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, regelt die Hauptsatzung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse. Sie bestimmt auch, ob stellvertretende Mitglieder zu wählen sind.
STADTVERTRETERINNEN & STADTVERTRETER
Fraktion - CDU
Ralf Spohr, Fraktionsvorsitzender
Christian Holz, stellv. Fraktionsvorsitzender
Sven Breuer
René Drühl
Tom Nierste
Sebastian Paetsch
FDP/MUG-Fraktion
Toralf Schnur, Fraktionsvorsitzender
Daniel Niebuhr, stellv. Fraktionsvorsitzender
Jens Becker
Olaf Gaulke
Andreas Strubelt
Ingo Warnke
SPD-Fraktion
Christine Bülow, Fraktionsvorsitzende
Petra Klebba, stellv. Fraktionsvorsitzende
Nadine Julitz
Roland Krimmling
Volker Seemann
Fraktion - DIE LINKE
Heidemarie Engelking; Fraktionsvorsitzende
Rainer Espig, stellv. Fraktionsvorsitzender
Kerstin Kordowski
Heiko Seifert
Rüdiger Prehn
Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE
AfD-Fraktion
Geschäftsordnung der Stadtvertretung
1. Änderung zur Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) vom 19.09.2019
veröffentlicht am 09.03.2020
1. Änderung zur Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) vom 19.09.2019
(PDF 48 KB)
Geschäftsordnung der Stadtvertretung vom 19. September 2019
veröffentlicht am 10.10.2019
Ausfertigung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung vom 19.09.2019
(PDF-Datei 1.596 KB)
Geschäftsordnung der Stadtvertretung vom 2. Juli 2019
veröffentlicht am 02.07.2019
Ausfertigung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung vom 2. Juli 2019
(PDF-Datei 86 KB)
3. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung vom 04.11.2010
veröffentlicht am 28.03.2019
3. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Waren (Mütitz)