Nein, wir wollen keine Schokolade – wir wollen singen! Ob in der Kirche, in der Klinik oder im Gewächshaus: wir wollen mehr Spaß, mehr Musik - ganz einfach Mee(h)rklang! Denn singen macht glücklich.
Das gemeindliche Schiedswesen in Deutschland dient der Beilegung weniger bedeutsamer strafrechtlicher und zivilrechtlicher Angelegenheiten. Die betreffenden Einrichtungen werden Schiedsstellen genannt und fungieren in der Regel als Vergleichsbehörden im Sinne der Strafprozessordnung und auch als Gütestellen im Sinne der Zivilprozessordnung. Die ehrenamtlich tätigen Schlichter werden als Schiedspersonen bezeichnet.
Die Schiedsperson wird vom Gemeinderat gewählt, ist ehrenamtlich tätig und unterliegt der Aufsicht der Justizverwaltung. Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Privatklagedelikte sind:
Zivilrechtsstreitigkeiten sind:
Einigung
Keine Einigung
Wenn die Parteien sich nicht einigen, so bekommt die antragstellende Partei von Amts wegen oder auf Verlangen:
Wenn Sie ein Vorgespräch mit der für Ihr Anliegen zuständigen Schiedsperson wünschen, rufen Sie bitte wegen einer Terminabsprache an.
Nein, wir wollen keine Schokolade – wir wollen singen! Ob in der Kirche, in der Klinik oder im Gewächshaus: wir wollen mehr Spaß, mehr Musik - ganz einfach Mee(h)rklang! Denn singen macht glücklich.