Informationen zu weihnachtlichen Konzerten, Lesungen und Aktionen des "Lebendigen Adventskalenders 2024"sowie zu Advents- und Weihnachtsmärkten in Waren (Müritz)
PRESSEMITTEILUNG: Sperrung Schützenstraße
In der Zeit vom 03. bis voraussichtlich 28. Juni 2024 wird die Schützenstraße im Bereich zwischen der Tischlerei und dem Parkplatz Am Stüde für den Verkehr halbseitig und für Fußgängerinnen und Füßgänger sowie Radfahrende voll gesperrt sein. Grund der Sperrung ist die Umverlegung der Versorgungsmedien vom Seitenstreifen in die Fahrbahn.
PRESSEMITTEILUNG: Sperrung Kameruner Brücke
Da der Wasserstand lange nicht so hoch war wie zum gegenwärtigen Zeitpunkt, besteht eine akute Rutschgefahr auf der Brücke durch die extreme Überflutung. Das führt dazu, dass nicht alle Schäden geprüft werden können. Es konnten bisher nur die offensichtlichen Schäden festgestellt, aber dennoch noch nicht repariert werden. (bedingt durch die Überflutung) Aus Gründen der Verkehrssicherung, ist eine Sperrung der Brücke absolut erforderlich. Da es leider in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen ist, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die Absperrung nicht zu entfernen und keine Hilfskonstruktionen zu bauen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Wasserstand zurückgegangen ist und die entstandenen Schäden repariert wurden.
Wir hoffen auf das Verständnis aller.
Ein Jubiläumslogo für das Jubiläumsjahr!
2022 feiert die Stadt Waren (Müritz) 10 Jahre Heilbad. Das klingt wie eine lange Zeit, ist aber im Vergleich zu anderen Heilbädern in Mecklenburg-Vorpommern oder auch deutschlandweit eine eher kurze Zeit. Für Waren (Müritz) ist der Status "Heilbad" das bedeutende Alleinstellungsmerkmal in einer ganzen Reihe von ebenso schönen Kurorten an der Müritz. Basis dieser besonderen Entwicklung ist das seit 40 Jahren bestehende Geothermie-Kraftwerk auf dem Papenberg. Übrigens das erste deutsche Erdwärme-Kraftwerk im Megawatt-Leistungsbereich! (Quelle: https://www.stadtwerke-waren.de/03,02,01.html) Hier wird Thermalsole gefördert und daraus Wärme für die Versorgung eines Wohngebietes gewonnen. Das dabei entdeckte Salz ist nach gründlicher Prüfung zertifiziert und als Heilmittel anerkannt worden.
Die Entwicklung von Anwendungen sowie Bau und Inbetriebnahme des Kurzentrums waren weitere Aufgaben auf dem Weg vom Luftkurort zum Heilbad. Dieses Ziel wurde 2012 erreicht und mit einem Festakt am 2. Juni im Kurzentrum gefeiert. 10 Jahre danach möchten wir resümieren, das Engagement der Kurzentrum Waren (Müritz) GmbH & Co. KG würdigen, Partnern wie der Stadtwerke Waren GmbH und der Kur- und Tourismus GmbH danken und neue Ideen und Projekte vorstellen.
Wenn Sie auch weiterhin Werbung für Waren (Müritz) mit unserem Logo machen möchten, verwenden Sie doch in diesem Jahr das neue Logo. Und wie auch zuvor: Bestenfalls sollte das Logo auf Internetseiten dann auch mit einem Link auf die Stadtseite www.waren-mueritz.de verbunden sein. Informieren Sie die Stadtverwaltung, wenn Druck-Vorlagen benötigt werden. Wir stellen Ihnen auch gern Vektorgrafiken zur Verfügung. Allerdings bitten wir hier um konkrete Angaben zur Verwendung und behalten uns vor, eine Nutzung nicht zu gestatten.
Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden startet
Seit dem 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.
Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt kann ab morgen auch die Sanierungsförderung wieder starten.
Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. € bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022, 24:00 Uhr gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.
Unter folgendem Link erfahren Sie mehr:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/02/20220221-foerderung-zur-energieeffizienten-sanierung-von-gebaeuden-startet-ab-morgen-wieder.html
Für die Erstellung dieser Seiten zeichnet sich das Bundesministium für Wirtschaft und Klimaschutz verantwortlich.
Förderung zur Modernisierung von Miet-und Genossenschaftswohnungen sowie selbst genutztem Wohnraum
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert in zentralen Orten, wie dem Mittelzentrum Waren (Müritz), bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie an selbst genutztem Wohnraum.
Die Zuwendungen werden als Darlehen zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilsfinanzierung mit einem Teilschuldenerlass durch einen Tilgungserlass gewährt. Dies bedeutet, dass von der Kreditsumme nur ca. 75 % zurückgezahlt werden muss. Die Gewährung ist jedoch an die Belegungs- und Mietpreisbindung geknüpft.
Die Förderung kann bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.000 € je m² Wohnfläche betragen und ist auf max. 104.000 € je Wohnung begrenzt.
Die ausführlichen Konditionen für das Darlehen sowie Antragsformulare können unter:
www.lfi-mv.de abgerufen werden.
Zum Namen der Stadt
Auszug aus der Hauptsatzung:
§ 1 Name, Stadtgebiet (§ 8 KV M-V)
(1) Die Stadt führt den Namen Waren (Müritz).
(2) Zum Stadtgebiet gehören:
- die Stadt Waren (Müritz),
- die Ortsteile Warenshof, Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Jägerhof, Rügeband, Schwenzin, Eldenholz und Eldenburg
(3) Die Ortsteile führen ihren Namen als Zusatz zu dem Namen der Stadt.
Das Stadtwappen
§ 2 - Wappen, Flagge, Dienstsiegel
(1) Das Wappen der Stadt Waren (Müritz) zeigt in Gold die Front einer gezinnten roten Rundmauer mit offenem Tor und zwei großen, spitzbedachten Zinnentürmen auf grünem Anger, bespült von blauen Wellen; zwischen den Türmen auf der Mauer die vordere Hälfte eines her schauenden, nach rechts schreitenden schwarzen Stiers mit silbernen Hörnern und goldener Krone; über dem Haupt des Stieres ein schwebender blauer Topfhelm mit zwei an gekreuzten grünen Stangen befestigten Pfauenfederrosetten in natürlichen Farben.
(2) Die Flagge der Stadt Waren (Müritz) ist gleichmäßig längsgestreift in Blau, Gelb und Rot. Auf dem gelben Streifen liegt in der Mitte, zu jeweils zwei Dritteln in den blauen und roten Streifen übergehend, das Stadtwappen.
(3) Das Dienstsiegel zeigt das Wappen der Stadt und die Umschrift: STADT WAREN (MÜRITZ)
Das Siegel - HISTORISCH
Im Zuge der zweiten Ostexpansion des deutschen Feudaladels im 12./13. Jahrhundert brachten Unternehmer, Lokatoren, vorwiegend Siedler aus Westfalen nach Mecklenburg, wo sie zuerst viele Vorrechte genossen. Dörfer und Städte entstanden. Waren wurde um 1260 gegründet und erhielt Wappen und Siegel. Das Rundschildwappen zeigt auf goldenem Grunde eine gezinnte rote Mauer mit offenem Tor und zwei Rundtürmen auf grünem Anger mit Kleeblättern, beiderseits von blauen Wellen umspült. Damit wird ausgesagt, dass die Stadt befestigt ist, zwischen Seen liegt und offenen Handel treibt, also Marktrecht besitzt. Auf der Mauer schreitet ein gekrönter halber Stier mit silbernen Hörnern, das Wappentier des Fürstenhauses Werle, darüber der Werlesche Topfhelm mit zwei an Stangen befestigten naturfarbenen Pfauenrosen.
Die jahrhundertelang benutzten Siegel bewahrt jetzt das Müritz-Museum auf. Das große Siegel wurde mit einer Schnur an offene Urkunden über Stadteigentum, Huldigungen, Bündnisse usw. angehängt. Das kleine Siegel „secretum“ war das geheime Ratssiegel und diente der Bestätigung der Erlasse und zum Verschluss wichtiger Briefe, deren Inhalt damit für Dritte praktisch und rechtlich geheim war. Die Siegel stellten eine Beglaubigung des Inhalts und der Unterschriften dar. Im Gegensatz zu den Münzen dieser Zeit waren die Siegel ausgezeichnete Arbeiten der Stempelschneider und bestehen aus einer harten Bronze, 80 Teilen Kupfer und 20 Teilen Zinn. Gesiegelt wurde mit Wachs, bei den Städten ungefärbt, seit dem 16 Jahrhundert mit Siegellack, dem oft Duftstoffe zugesetzt waren. Das Wappen wurde in dieser Form im Jahre 1858 durch den Großherzog von Mecklenburg-Schwerin bestätigt.
Das Logo der Stadt Waren (Müritz)
Der Schwan wird in erster Linie mit dem Schriftzug Waren (Müritz) Heilbad gezeigt. Ausnahmen sind möglich, wenn es die Anwendung verlangt und der Schwan Gestaltungselement wird. Der Schwan symbolisiert die Stadt Waren (Müritz) analog der landschaftlichen Struktur. In nur einer Linie verschmilzt der Schwan (die Stadt) mit der Welle (die Müritz). Er hat die Farbe des Wassers. Blau. Das Signet wirkt durch seine Leichtigkeit, Einfachheit und Dynamik, verbirgt den Stolz des Schwanes aber auch seine Eleganz.
Das Logo darf ausschließlich maßstabsgetreu vergrößert bzw. verkleinert werden. Eine Verzerrung der Marke ist ausgeschlossen. Der Stichstärkenunterschied (Duktus) des Schwans ist charakteristisch und misst, bei einer Gesamtgröße von 60 mm x 45,86 mm, an seiner breitesten Stelle knapp 5 mm und an seiner schmalsten 0,6 mm. Die Logotype wird in Versalien dargestellt. Der Schriftzug „WAREN (MÜRITZ)“ hat den Schriftschnitt „Futura Book“, wobei zu beachten ist, dass eigens für diesen Schriftzug verkürzte Klammern erstellt wurden (in Fließtexten ist das allerdings nicht maßgeblich). Der Schriftzug „HEILBAD“ ist in „Futura Light“ angezeigt. Die Schrift (Futura) unterstützt die Einfachheit und Leichtigkeit des Signets mit ihrer Geradlinigkeit. Ihr Vorteil ist, dass sie nicht mit dem Logo in Konkurrenz tritt, sondern den Schwan harmonisch begleitet.
Die Vorzugs-Farbe bei allen Anwendungen der Stadt Waren (Müritz) ist Blau, HKS 44. Verlangt eine Anwendung eine andere Farbigkeit, können Logo und Logotype auch in den dort verwandten Farben angezeigt werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Sichtbarkeit des Signets nicht darunter leidet und ein Kontrast zwischen Schwan und Hintergrund bestehen bleibt. Logotype und Logo werden immer nur in einer Farbe abgebildet. Bei schwarz/weißen Anwendungen ist auf einen angemessenen Grauwert zu achten.
Logo und Schriftzug zur Ihrer Verwendung
Wir möchten, dass Sie auch weiterhin mit unserem Logo auf Ihren Internetseiten werben. Allerdings verweisen wir aus aktuellem Anlass, das eine Verwendung für politische Zwecke, wie zum Beispiel zu Wahlkampfzwecken (von Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern) grundsätzlich nicht gestattet wird.
Informieren Sie uns, wenn Sie größere Dateien benötigen. Wir stellen Ihnen auch gern andere Dateiformate Varianten (Vektorgrafiken) zur Verfügung. Allerdings bitten wir hier um konkrete Angaben zur Verwendung.