Aufruf zur Schöffenwahl:
Amtszeit 2024 - 2028
Abgabefrist 28. April 2023
Bekanntmachungstext (PDF 80 KB)
Es werden alle Sterbefälle beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Waren (Müritz) ereignen.
Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalles an einen Bestatter zu wenden, dem dann die Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalles übergeben werden (z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, evt. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten). Der Bestatter reicht die Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalles an das Standesamt Waren (Müritz) weiter.
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Abgabefrist 28. April 2023
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