ISEK

Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Nachhaltige Stadtentwicklung - Voraussetzung einer Förderung aus dem Europäischen Programm für regionale Entwicklung (EFRE) 2014 - 2020

Die Stadt Waren (Müritz) betreibt eine nachhaltige Stadtentwicklung. Grundlage dafür ist u.a. das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK).

Die Stadtvertretung hat am 11. Februar 2015 die 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2030 (ISEK) beschlossen.

Bereits 2002 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Waren (Müritz) erstmalig aufgestellt. 2007 wurde das ISEK fortgeschrieben und mit der Einführung eines Stadtmonitorings begonnen. Damit wird eine langfristige Beobachtung ausgewählter Kennziffern zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit der Stadtentwicklung aufgebaut. Ziel ist es, eingeleitete Maßnahmen zu bestätigen oder im Falle eines Misserfolges gegen zu steuern. 2010 wurde die Bevölkerungsprognose der Stadt Waren (Müritz) bis 2020 neu gerechnet. Unter Bezugnahme auf die neue Prognose wurde eine 2. Fortschreibung des ISEK als Teilfortschreibung der Gesamtstadt erarbeitet.

In der neuen Förderperiode der Europäischen Union 2014 - 2020 galt es, das vorhandene ISEK zu überprüfen und an die Förderschwerpunkte anzupassen.

In den letzten Monaten wurde eine Vielzahl von wichtigen Projekten für die Stadtentwicklung vorbereitet. Der Um- und Ausbau des Hafens sowie der Bau des Jugendzentrum JOO! wurden begonnen. Die Planungen für die Erweiterung der Grundschule Papenberg sind weit fortgeschritten und werden die nächsten großen Baumaßnahmen darstellen.

Das ISEK 2030 wurde fristgerecht beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus eingereicht. Aktuell wird durch die Ministerien die abschließende Bewertung der eingereichten Konzepte vorgenommen.

Die Auswahl der durch EU-Fördermittel des EFRE-Fonds geförderten Projekte erfolgt dann grundsätzlich im Rahmen von Wettbewerbsaufrufen. Da zu erwarten ist, dass das Investitionsvolumen der eingereichten Projektanträge das vorhandene Budget überschreitet, erfolgt die Förderung grundsätzlich in einem wettbewerblich orientierten Verfahren, d. h. die finale Projektauswahl unter allen Anträgen wird durch ein Auswahlgremium vorgenommen. Dabei ist die Durchführung eines jährlichen wettbewerblichen Auswahlverfahrens vorgesehen.