Fahrzeuge dürfen die Brücke nur mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen und einer Höhe von maximal 3,30 Metern befahren. Zusätzlich sind Fahrzeugüberfahrten bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 9 Tonnen und einer maximalen Höhe von bis zu 3,30 Meter im Einzelfall mit einer Sondergenehmigung möglich. Die Sondergenehmigung kann bei der Stadt Waren (Müritz) beantragt werden. Fußgänger und Radfahrer können die Brücke einseitig passieren.
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße offenlegen, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben.
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Kommunalen Hinweisgebermeldegesetz Mecklenburg-Vorpommern (KommHinMeldG M- V) sind Landkreise, Ämter, Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und Beschäftigungsgeber mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, ein Hinweisgeberschutzsystem und eine interne Meldestelle einzurichten.
Für die Stadt Waren (Müritz) wurde eine interne Meldestelle eingerichtet. Mitarbeitenden und sonstigen Personen, die im beruflichen Kontext mit der Stadt Waren (Müritz) stehen, wird hier die Möglichkeit gegeben, über folgenden elektronischen Meldekanal eine anonyme Meldung abzugeben.
Online-Portal: waren-mueritz.hinweis.de/
Für hinweisgebende Personen besteht zudem die Möglichkeit, sich an die externe Meldestelle (Bundesamt für Justiz, BaFin oder Bundeskartellamt) zu wenden.
