Allgemeine Informationen

02.07.2025
Einweihung der neuen Volleyballanlage im Volksbad

Hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Einweihung der neuen Volleyballanlage im Volksbad Waren (Müritz), die im Rahmen des 11. Opel Schlingmann Beach Cups am 5. Juli 2025 stattfinden wird.
Volksbad Waren (Müritz) | Uhrzeit: 08.45 Uhr
Informatione zum 11. Opel Schlingmann Beach Cup unter: https://opel-schlingmann.de

Auch in diesem Jahr führen wir, die Mitarbeiter der Jugendzentren, ein Neptunfest zum Beach-Cup 2025 durch. Beginn des Neptunfestes ist 15:00 Uhr am Volksbad. Kommt vorbei! Wir freuen uns auf euch!
Das Team der Jugendeinrichtungen der Stadt Waren (Müritz).

19.06.2025
Aktuelle Stellenausschreibungen
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  • Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist eine unbefristete Stelle als Mitarbeiter (m/w/d) im Jugendzentrum JOO! zu besetzen. Die Bewerbungsfrist endet am 29.07.2025.
  • Zum 01.09.2025 ist eine Stelle als Reinigungskraft (m/w/d) mit 28 Wochenstunden unbefristet zu besetzen. Die Bewerbungsfrist endet am 29.07.2025.

Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte elektronisch über das BEWERBERPORTAL der Stadt Waren (Müritz) hoch.

27.05.2025
AKtuelle Stellenausschreibung
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Wir bieten zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei unbefristete Stellen als staatlich anerkannter Erzieher bzw. Pädagogische Fachkraft (m/w/d) mit 30 Wochenstunden und einer Vergütung in der Entgeltgruppe S 8a TVöD/VKA für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in den Hortzentren der Stadt Waren (Müritz) an. Die Bewerbungsfrist endet am 02.07.2025.

Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte elektronisch über das BEWERBERPORTAL der Stadt Waren (Müritz) hoch.

14.04.2025
Erfassung von Brutvögeln im EU-Vogelschutzgebiet DE 2642-401 im Auftrag des StALU Mecklenburgische Seenplatte

Derzeit wird im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) die Kartierung von Brutvogelarten in bisher noch unbearbeiteten Bereichen des EU-Vogelschutzgebietes (VSG) DE 2642-401 Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte durchgeführt. Zuvor wurden bereits in den Jahren 2023 und 2024 Teilbereiche des VSG kartiert.
PDF-Datei (621 KB): mit dem zu kartierenden Bereiche des EU-Vogelschutzgebietes 2642-401 im Jahr 2025

Ziel der Beauftragung ist die Erfassung (Kartierung) aller Brutreviere von in der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung M-V für das VSG aufgeführten Brutvogelarten, sowie von Revieren weiterer im Sinne des Natura 2000-Managements relevanter Brutvogelarten. Grundsätzlich nicht erfasst werden Adler und Störche, da zu deren Vorkommen bereits Daten vorliegen. Die Erfassung erfordert eine Begehung von Flächen, die potentiell Brutreviere aufweisen bzw. von denen aus mögliche Brutreviere mit Fernglas und Spektiv eingesehen werden können. Die Erfassungen finden im VSG räumlich differenziert zwischen Februar und August 2025 statt. In diesem Zeitraum werden von den beauftragten Unternehmen mehrere Kartierdurchgänge am Tag sowie Dämmerungs-/Nachtbegehungen durchgeführt. Die kartierenden Personen werden ein vom StALU MS ausgestelltes Auftragsbestätigungsschreiben mit sich führen. Das StALU MS bittet alle Flächeneigentümer, Pächter und sonstigen Flächennutzer die Arbeiten zu unterstützen und den Zugang auf die Flächen zu gewähren.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das StALU MS in Neubrandenburg.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung 4 – Naturschutz, Wasser und Boden
Dezernat 40 – Management Natura 2000
Anja Schlundt

06.03.2025
Öffnungszeitenverordnung: Dr. Blank: „Mit offenen Ladentüren stärken wir unsere Wirtschaft vor Ort“
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Das Kabinett hat heute den Weg für die neue Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern freigemacht. Die neue Verordnung wird nun schnellstmöglich veröffentlicht und ersetzt die auslaufende Bäderverkaufsverordnung. Die neue Regelung gibt Geschäften in bestimmten Tourismusregionen des Landes mehr Freiraum bei ihren Öffnungszeiten. Diese Geschäfte können damit ab dem 15. März an zusätzlichen Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet werden.
„Mit der neuen Regelung stärken wir das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und sorgen für Chancengleichheit mit unseren Nachbarn an der Küste. Offene Türen und belebte Einkaufsstraßen, davon profitieren unsere Gäste und unsere Wirtschaft,“ so Minister Dr. Wolfgang Blank. Ein wesentlicher Kern der neuen Öffnungszeitenverordnung ist die Angleichung der Sonderöffnungsmöglichkeiten an die Regelungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein.
Neben einem einheitlichen Saisonöfinungszeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober wird nun in Mecklenburg-Vorpommern ein zusätzlicher Winteröffnungszeitraum vom 17. Dezember bis zum 8. Januar eingeführt. Die Tourismusorte in Mecklenburg-Vorpommern, für die in der Vergangenheit nach der Bäderverkaufsordnung besondere Öffnungszeiten gegolten haben, profitieren umgehend von der neuen Öffnungszeitenverordnung. Die neue Öffnungszeitenverordnung kann künftig in weiteren Welterbestädten und Gemeinden und Regionen, die nach dem Kurortgesetz anerkannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen, Anwendung finden.
Pressemitteilung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
(PDF-Datei 441 KB)

16.01.2025
Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Laut §§ 36 Absatz 2, 42 Absatz 3 sowie 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) haben die Meldebehörden meldepflichtige Personen bei der Wohnsitzanmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung, über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung oder Nutzung bestimmter personenbezogener Daten zu informieren.
Bekanntmachung (PDF 71 KB)
Formular

17.12.2024
Information der Steuerabteilung zur Grundsteuerreform 2025
05.09.2024
B-Plan 24A - 2. Bauabschnitt
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Bekanntmachung: ln der Sitzung des Finanz- und Grundstücksausschusses findet eine Beratung zur Vermarktung der 56 Grundstücke des 2. Bauabschnittes im B-Plan 24A „Papenberg 2. Ausbaustufe“statt.
Termin: 11.09.2024, 18.00 Uhr; Ort: Regionale Schule „Friedrich Dethloff“ (Kirschenweg 2, 17192 Waren) im Saal/Multimediaraum obere Etage.
Vorab zur Sitzung findet eine Vor-Ort-Begehung des Baugebietes statt.
Termin: 11.09.2024, 17.00 Uhr Treffpunkt: Kreisverkehr Federower Weg.
Sie haben die Möglichkeit, sowohl an der Vor-Ort-Begehung als auch an der Sitzung als Gast teilzunehmen.
Bekanntmachung (PDF 1.023 KB)

08.08.2024
Waren (Müritz) geht die Wärmeplanung an
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Mit dem Start der Kommunalen Wärmeplanung im Frühjahr 2024 wurde ein wichtiger Baustein hin zur Klimaneutralität bis 2040 für die Stadt Waren (Müritz) in Angriff genommen. Informationsschreiben (PDF 113 KB)
Informationen dazu auch auf diesen Seiten.

19.03.2024
Freiwilliges Soziales Jahr in der Stadtbibliothek ODER Freiwilliges Ökologisches Jahr im Bereich Umwelt/Forsten/Friedhof
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* Bei der Stadt Waren (Müritz) wird zum 01.09.2024 ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Stadtbibliothek angeboten. Das FSJ (Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr) ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr, das FSJ, sind im Jugendfreiwilligendienstegesetz (kurz: FSJ-Gesetz) dargelegt.
Ausschreibung (PDF 106 KB)

* Bei der Stadt Waren (Müritz) wird zum 01.09.2024 ein Freiwilliges Ökologisches Jahr im Bereich Umwelt/Forsten/Friedhof angeboten. Das Freiwillige ökologische Jahr, abgekürzt: FÖJ, ist ein Freiwilligendienst im Natur- und Umweltschutz. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Das Freiwillige Ökologische Jahr ist im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) geregelt, auch bekannt als FÖJ-Gesetz.
Ausschreibung (PDF 106 KB)