Genießen Sie vier Tage lang unterschiedlichste Musik an den verschiedensten Veranstaltungsorten in Waren (Müritz). Beginnend am Donnertag im Saal des Rathauses präsentieren sich regionale Akteure bis zum Sonntag. Dazwischen finden ein Wandelkonzert am Freitag sowie ein Kurkonzert, ein Klappstuhlkonzert und ein Projektkonzert + Band am Samstag statt. Den Abschluss bilden die Sonntagskonzerte auf dem Neuen Markt.
Meldepflichtig ist jede Person, die eine neue Wohnung innerhalb von Waren (Müritz) oder den Ortsteilen bezieht. Gemäß Bundesmeldegesetz muss man sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden.
Bei der Ummeldung hat die meldepflichtige Person die Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung), den Personalausweis, den anerkannten und gültigen Pass oder die Passersatzpapiere vorzulegen. Eine Vertretung ist möglich unter Vorlage folgender Dokumente: die Wohnungsgeberbestätigung, alle zur Ummeldung erforderlichen Dokumente/Unterlagen und eine Vollmacht. Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Meldedaten (frühere und derzeitige Wohnungen) genügt es, wenn die Ummeldung durch eine der meldepflichtigen Personen vorgenommen wird. Die Ummeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen.
Die meldepflichtige Person erhält bei der Ummeldung unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung über die Ummeldung (amtliche Meldebestätigung).