Die Stadt Waren (Müritz) lädt herzlich zum diesjährigen Jahresempfang am Freitag, den 9. Januar 2026, um 18:00 Uhr ein. Die Veranstaltung findet im Kurzentrum Waren (Müritz) auf dem Nesselberg statt. ... Ein besonderer Höhepunkt des Abends ist die Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Stadt Waren (Müritz) an Herrn Günter Rhein.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann auf Antrag gemäß § 31 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und wenn
• Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
• die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
• die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Über den Befreiungsantrag entscheidet bei verfahrenspflichtigen Vorhaben die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Einvernehmen mit der Stadt Waren (Müritz). Bei verfahrensfreien Vorhaben entscheidet die Stadt Waren (Müritz).
