Meldeauskünfte

einfache Melderegisterauskunft
beinhaltet Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift der gesuchten Person, die Gebühr beträgt 8,00 €.
Antrag auf Erteilung einer Meldeauskunft aus dem Melderegister der Stadt Waren (Müritz)

erweiterte Melderegisterauskunft
beinhaltet die Angaben einer einfachen Melderegisterauskunft zzgl. bestimmter festgelegter zusätzlicher Daten. Hierzu ist jedoch zunächst das berechtigte Interesse glaubhaft zu machen. Die Gebühr beträgt 10,00 €.
Antrag auf Erteilung einer Meldeauskunft aus dem Melderegister der Stadt Waren (Müritz)

Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Laut §§ 36 Absatz 2, 42 Absatz 3 sowie 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) haben die Meldebehörden meldepflichtige Personen bei der Wohnsitzanmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung, über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung oder Nutzung bestimmter personenbezogener Daten zu informieren. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass jeder Einwohner gemäß § 50 Absatz 5 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 1 bis 3 BMG der Weitergabe, bestimmter, zu seiner Person gespeicherten Daten an:
1. Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten
2. Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag und jeder weitere fünfte Geburtstag, ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum)
3. Adressbuchverlage
widersprechen kann.

Auskunfts- und Übermittlungssperre

Rechtsgrundlage

Informationen zur Datenübermittlungssperre

Formular zur Datenübermittlungssperre

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