Bühne im Kurpark | 19:00 Uhr | ... Franziska Günther aus Waren (Müritz) ist inzwischen in Berlin, Dänemark, Island und der Welt zu Hause. Ihr frischer Singer/Songwriter Folk mit prägnanter Akustikgitarre und aufrichtigem Gesang ist ein angenehmer Gegenentwurf zur allgemeinen Meckerkoppigkeit.
Allgemeines:
Der Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V muss für jedes Jahr, in dem man den Fischfang ausüben will, mit einer einzuklebenden Fischereiabgabemarke (Jahresmarke) gültig gemacht werden. Der Erwerb der Marke kann bei den Ausgabestellen der zuständigen Ordnungsbehörde oder direkt bei der oberen Fischereibehörde (LALLF M-V) erworben werden.
Ab 10. Dezember 2024 ist der Erwerb nun auch digital möglich. In dem von der oberen Fischereibehörde bereitgestellten Online-Shop kann unter https://erlaubnis.angeln-mv.de/ auch der Nachweis für die Entrichtung der Fischereiabgabemarke ohne weitere Behördengang erworben werden. Der Nachweis der Entrichtung der jährlichen Fischereiabgabe wird dann als pdf-Dokument digital erteilt und kann ausgedruckt oder auf einem Smartphone elektronisch mitgeführt werden. Bei einem Verlust kann das Dokument beim LALLF MV erneut angefordert werden.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns (M-V) hat am 10.07.2024 in seiner 84. Sitzung dieser Legislaturperiode die Änderung des Landesfischereigesetzes M-V beschlossen.
Eine wichtige Änderung ist die Neufassung des § 9 Abs. 1 Landesfischereigesetz zur Entrichtung der Fischereiabgabe.
Ab dem 1. September 2025 müssen alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln oder anderweitig Fischerei ausüben, die Fischereiabgabe des Landes entrichten – unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Bundesland eine entsprechende Abgabe gezahlt haben. Damit setzt das Land die im August 2024 beschlossene Änderung des Landesfischereigesetzes vollständig um. Ziel ist es, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer der Gewässer an den daraus finanzierten Maßnahmen zur Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.
Die Fischereiabgabe für das Jahr 2025 kostet 10 Euro. Sie wird von den örtlichen Ordnungsbehörden und den beteiligten Ausgabestellen als Klebemarke auf einem entsprechenden Nachweisblatt ausgegeben oder kann auch online bezahlt werden (https://erlaubnis.angeln-mv.de/).
Die Online-Variante kann ausgedruckt oder auch digital mitgeführt werden.
Ausgabestellen für Fischereiabgabemarken:
- Stadt Waren (Müritz)
Stadtkasse (Zimmer E.04)
17192 Waren (Müritz)
Telefon: 03991 – 177321
Fax: 03991 – 1774320
E-Mail: gewerbe@waren-mueritz.de - Kur- und Tourismus GmbH / Tourist-Information Waren (Müritz)
Neuer Markt 21
17192 Waren (Müritz)
Tel.: 03991 – 74 77 90
Fax: 03991 – 74 77 910
E-Mail: info@waren-tourismus.de - Angelgeräte Zarnke
Große Burgstraße 3
17192 Waren (Müritz)
Telefon: 03991 – 66 86 10
Fax: 03991 – 668610
Gebühren:
Die Gebühr für die Fischereiabgabemarke MV beträgt aktuell 10,00 €.