Frühlingsfest auf dem Festplatz am Amtsbrink mit Superheldentag, Karussels u.v.m.
* geöffnet Fr./Sa. ab 14:00 Uhr und So. ab 11:00 Uhr
* Feuerwerk: Freitag ca. 21:00 Uhr
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet setzt die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten bei Gebäuden nach § 7h EStG eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde voraus.
Hierzu ist vor Beginn der Baumaßnahme eine Vereinbarung über die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde zu schließen.
Für die steuerliche Begünstigung von Baudenkmalen ist die Denkmalbehörde zuständig.
