* 9:00 Uhr & 10:30 "Piratenlieder aus der Kiste" mit Magdalena von Rohden
* 16:00 Uhr "Anna Aschenputtel" - Theater Randfigur
* 19:00 Uhr KURKONZERT mit der Emil Freude Swingband
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet setzt die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten bei Gebäuden nach § 7h EStG eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde voraus.
Hierzu ist vor Beginn der Baumaßnahme eine Vereinbarung über die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde zu schließen.
Für die steuerliche Begünstigung von Baudenkmalen ist die Denkmalbehörde zuständig.
