Am Mittwoch, 18. Februar 2026, bleibt der Müritzeumsparkplatz ganztags den Gästen des CCW e.V. vorbehalten. Grund ist das Landespräsidententreffen der Karnevalisten Mecklenburg-Vorpommern. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet setzt die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten bei Gebäuden nach § 7h EStG eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde voraus.
Hierzu ist vor Beginn der Baumaßnahme eine Vereinbarung über die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde zu schließen.
Für die steuerliche Begünstigung von Baudenkmalen ist die Denkmalbehörde zuständig.