Am Montag, 02.03.2026, konnten die gutachterlichen Untersuchungen auf der Herrenseebrücke begonnen werden. Die entsprechenden Maßnahmen werden voraussichtlich bis zum 13.03.2026 andauern.
Kirchenaustritt
Zuständig für den Kirchenaustritt ist Ihr Wohnsitzstandesamt.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
Gebühr: 15,-€
Sie erhalten über den Austritt aus der Kirche eine Bescheinigung.
Kirchensteuergesetz (externer Link)