Im Rahmen der Baumaßnahme zum Bauvorhaben B-Plan 24A auf dem Papenberg Wohngebiet Nord in Waren (Müritz) kommt es vom 15.09. bis 26.09.2025 zur Vollsperrung des Kargower Weges. Grund sind Tiefbauarbeiten am Durchlass des Vorflutgrabens
Neue Parkautomaten im Stadtgebiet Waren (Müritz) geplant
Die Stadt Waren (Müritz) betreibt aktuell im Stadtgebiet insgesamt 30 Parkautomaten. An allen Automaten ist die Bezahlung mit Münzen und mit dem Mobiltelefon per App möglich. Darüber hinaus wurde an 10 Automaten auch die Kartenzahlung ermöglicht. Die Münzzahlung ist an den städtischen Parkautomaten weiterhin die beliebteste Zahlungsweise. Die bargeldlose Zahlung der Parkgebühr nimmt jedoch stetig zu (2022: 4 %; 2023: 10 %, 2024; 17 % an den Parkgebühreneinnahmen).
Die Münzentleerung der Parkautomaten ist für die Stadt mit einem hohen Aufwand und hohen Kosten verbunden. Es ist daher geplant, die Gebührenzahlung auf lange Sicht zu digitalisieren. In einem ersten Schritt werden 7 innerstädtische Parkautomaten, die aufgrund ihres Alters auszutauschen sind, auf rein bargeldlose Zahlung umgerüstet. An diesen Automaten wird dann künftig nur noch die Kartenzahlung und die Zahlung per App möglich sein. Aufgrund der Lieferzeiten der Parkautomaten rechnet die Stadtverwaltung mit dem Aufstellen der neuen Automaten zu Anfang Januar 2026. Die Übersicht zeigt die betroffenen Parkautomaten im Innenstadtbereich der Stadt Waren (Müritz).
Verkehrsraumeinschränkungen: Bauvorhaben B-Plan 24A Papenberg Wohngebiet Nord
Im Rahmen der Baumaßnahme zum Bauvorhaben B-Plan 24A auf dem Papenberg Wohngebiet Nord in Waren (Müritz) kommt es vom 15.09. bis 26.09.2025 zur Vollsperrung des Kargower Weges. Grund sind Tiefbauarbeiten am Durchlass des Vorflutgrabens. Anlieger des Kargower Weges können die Zufahrt vom „Federower Weg“ nutzen. Anlieger des Waupacksees erreichen ihre Grundstücke über die Zufahrt „Zum Pfennigsberg“.
Des Weiteren wird die Straße „Zum Pfennigsberg“ am 16.09.2025 halbseitig gesperrt, der Verkehr wird über eine Ampel geregelt. Grund sind Asphaltierungsarbeiten im Bereich der Umfahrung „Zum Pfennigsberg“. Die Umfahrung ist notwendig für die verkehrstechnische Anbindung des zukünftigen Wohngebietes Nord. Die Stadtverwaltung Waren (Müritz) bittet alle Anlieger und Nutzer der Straßen, sich auf diese Situation einzustellen.
Aktuelle Stellenausschreibungen
Wir bieten zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen an:
Sachgebietsleiter Stadtplanung/ Baurecht (m/w/d) Die Bewerbunsfrist endet am 10.09.2025.
Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte elektronisch über das BEWERBERPORTAL der Stadt Waren (Müritz) hoch.
Fördermittelbescheid Spielplatz Kiebitzberg
Am 4. Juli 2025 wurde der Stadt Waren (Müritz) ein Fördermittelbescheid vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V mit einer bewilligten Zuwendung in Höhe von 10.000,00 € für den Austausch einzelner, verschlissener Geräte sowie zur Geräteergänzung auf dem Spielplatz Kiebitzberg überreicht.
Die Gerätelieferung soll kurzfristig ausgeschrieben werden. Aufgrund teils sehr langer Lieferfristen ist mit einer Aufstellung der Geräte erst im 4. Quartal 2925 durch den Stadtbauhof zu rechnen. Geplant ist die Doppelschaukel sowie die Federtiere auszutauschen. Zudem sollen die Vorhandenen Wippen ersetzt werden. Weiterhin soll eine Rutsche für ältere Kinder sowie eine Kletteranlage für Kleinkinder ergänzt werden. Im Bereich Kiebitzberg wohnen mit Stand Januar 2025 insgesamt 74 Kinder im Alter von 0 – 15 Jahren. Mit der Maßnahme soll auf Grundlage des Spielplatzentwicklungskonzeptes von 2021 das Spielangebot den aktuellen Bedarfen gerecht werden.
Einweihung der neuen Volleyballanlage im Volksbad
Hiermit laden wir Sie herzlich ein zur Einweihung der neuen Volleyballanlage im Volksbad Waren (Müritz), die im Rahmen des 11. Opel Schlingmann Beach Cups am 5. Juli 2025 stattfinden wird.
Volksbad Waren (Müritz) | Uhrzeit: 08.45 Uhr
Informatione zum 11. Opel Schlingmann Beach Cup unter: https://opel-schlingmann.de
Auch in diesem Jahr führen wir, die Mitarbeiter der Jugendzentren, ein Neptunfest zum Beach-Cup 2025 durch. Beginn des Neptunfestes ist 15:00 Uhr am Volksbad. Kommt vorbei! Wir freuen uns auf euch!
Das Team der Jugendeinrichtungen der Stadt Waren (Müritz).
Erfassung von Brutvögeln im EU-Vogelschutzgebiet DE 2642-401 im Auftrag des StALU Mecklenburgische Seenplatte
Derzeit wird im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) die Kartierung von Brutvogelarten in bisher noch unbearbeiteten Bereichen des EU-Vogelschutzgebietes (VSG) DE 2642-401 Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte durchgeführt. Zuvor wurden bereits in den Jahren 2023 und 2024 Teilbereiche des VSG kartiert.
PDF-Datei (621 KB): mit dem zu kartierenden Bereiche des EU-Vogelschutzgebietes 2642-401 im Jahr 2025
Ziel der Beauftragung ist die Erfassung (Kartierung) aller Brutreviere von in der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung M-V für das VSG aufgeführten Brutvogelarten, sowie von Revieren weiterer im Sinne des Natura 2000-Managements relevanter Brutvogelarten. Grundsätzlich nicht erfasst werden Adler und Störche, da zu deren Vorkommen bereits Daten vorliegen. Die Erfassung erfordert eine Begehung von Flächen, die potentiell Brutreviere aufweisen bzw. von denen aus mögliche Brutreviere mit Fernglas und Spektiv eingesehen werden können. Die Erfassungen finden im VSG räumlich differenziert zwischen Februar und August 2025 statt. In diesem Zeitraum werden von den beauftragten Unternehmen mehrere Kartierdurchgänge am Tag sowie Dämmerungs-/Nachtbegehungen durchgeführt. Die kartierenden Personen werden ein vom StALU MS ausgestelltes Auftragsbestätigungsschreiben mit sich führen. Das StALU MS bittet alle Flächeneigentümer, Pächter und sonstigen Flächennutzer die Arbeiten zu unterstützen und den Zugang auf die Flächen zu gewähren.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das StALU MS in Neubrandenburg.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung 4 – Naturschutz, Wasser und Boden
Dezernat 40 – Management Natura 2000
Anja Schlundt
Öffnungszeitenverordnung: Dr. Blank: „Mit offenen Ladentüren stärken wir unsere Wirtschaft vor Ort“
Das Kabinett hat heute den Weg für die neue Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern freigemacht. Die neue Verordnung wird nun schnellstmöglich veröffentlicht und ersetzt die auslaufende Bäderverkaufsverordnung. Die neue Regelung gibt Geschäften in bestimmten Tourismusregionen des Landes mehr Freiraum bei ihren Öffnungszeiten. Diese Geschäfte können damit ab dem 15. März an zusätzlichen Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet werden.
„Mit der neuen Regelung stärken wir das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und sorgen für Chancengleichheit mit unseren Nachbarn an der Küste. Offene Türen und belebte Einkaufsstraßen, davon profitieren unsere Gäste und unsere Wirtschaft,“ so Minister Dr. Wolfgang Blank. Ein wesentlicher Kern der neuen Öffnungszeitenverordnung ist die Angleichung der Sonderöffnungsmöglichkeiten an die Regelungen im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein.
Neben einem einheitlichen Saisonöfinungszeitraum vom 15. März bis zum 31. Oktober wird nun in Mecklenburg-Vorpommern ein zusätzlicher Winteröffnungszeitraum vom 17. Dezember bis zum 8. Januar eingeführt. Die Tourismusorte in Mecklenburg-Vorpommern, für die in der Vergangenheit nach der Bäderverkaufsordnung besondere Öffnungszeiten gegolten haben, profitieren umgehend von der neuen Öffnungszeitenverordnung. Die neue Öffnungszeitenverordnung kann künftig in weiteren Welterbestädten und Gemeinden und Regionen, die nach dem Kurortgesetz anerkannt sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen verzeichnen, Anwendung finden.
Pressemitteilung: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
(PDF-Datei 441 KB)
Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Laut §§ 36 Absatz 2, 42 Absatz 3 sowie 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) haben die Meldebehörden meldepflichtige Personen bei der Wohnsitzanmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung, über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung oder Nutzung bestimmter personenbezogener Daten zu informieren.
Bekanntmachung (PDF 71 KB)
Formular
Information der Steuerabteilung zur Grundsteuerreform 2025
B-Plan 24A - 2. Bauabschnitt
Bekanntmachung: ln der Sitzung des Finanz- und Grundstücksausschusses findet eine Beratung zur Vermarktung der 56 Grundstücke des 2. Bauabschnittes im B-Plan 24A „Papenberg 2. Ausbaustufe“statt.
Termin: 11.09.2024, 18.00 Uhr; Ort: Regionale Schule „Friedrich Dethloff“ (Kirschenweg 2, 17192 Waren) im Saal/Multimediaraum obere Etage.
Vorab zur Sitzung findet eine Vor-Ort-Begehung des Baugebietes statt.
Termin: 11.09.2024, 17.00 Uhr Treffpunkt: Kreisverkehr Federower Weg.
Sie haben die Möglichkeit, sowohl an der Vor-Ort-Begehung als auch an der Sitzung als Gast teilzunehmen.
Bekanntmachung (PDF 1.023 KB)
Waren (Müritz) geht die Wärmeplanung an
Mit dem Start der Kommunalen Wärmeplanung im Frühjahr 2024 wurde ein wichtiger Baustein hin zur Klimaneutralität bis 2040 für die Stadt Waren (Müritz) in Angriff genommen. Informationsschreiben (PDF 113 KB)
Informationen dazu auch auf diesen Seiten.
Freiwilliges Soziales Jahr in der Stadtbibliothek ODER Freiwilliges Ökologisches Jahr im Bereich Umwelt/Forsten/Friedhof
* Bei der Stadt Waren (Müritz) wird zum 01.09.2024 ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Stadtbibliothek angeboten. Das FSJ (Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr) ist ein Freiwilligendienst in sozialen Bereichen. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Die Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr, das FSJ, sind im Jugendfreiwilligendienstegesetz (kurz: FSJ-Gesetz) dargelegt.
Ausschreibung (PDF 106 KB)
* Bei der Stadt Waren (Müritz) wird zum 01.09.2024 ein Freiwilliges Ökologisches Jahr im Bereich Umwelt/Forsten/Friedhof angeboten. Das Freiwillige ökologische Jahr, abgekürzt: FÖJ, ist ein Freiwilligendienst im Natur- und Umweltschutz. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Das Freiwillige Ökologische Jahr ist im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) geregelt, auch bekannt als FÖJ-Gesetz.
Ausschreibung (PDF 106 KB)