15.09.2026
Hinweise zur Briefwahl zur Landtagswahl am 20. September 2026 – Persönliche Abholung und Rückgabe empfohlen

Im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 weist die Stadt Waren (Müritz) vorsorglich auf die Fristen und Möglichkeiten zur Beantragung und Rückgabe von Briefwahlunterlagen hin. Wer seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchte, kann die Briefwahl nutzen. Der hierfür erforderliche Wahlschein kann bis Freitag, 18. September 2026, 12:00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde der Stadt Waren (Müritz) beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Für die persönliche Briefwahl sollten ein gültiges Ausweisdokument und nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Wahlberechtigten, die ihre Briefwahlunterlagen kurzfristig benötigen, sollten diese nach Möglichkeit persönlich abholen. Insbesondere in den Tagen vor der Wahl können längere Postlaufzeiten nicht ausgeschlossen werden. Auch bereits ausgefüllte Briefwahlunterlagen sollten bei zeitlicher Nähe zum Wahltag möglichst persönlich zurückgegeben werden. Auf diese Weise können mögliche Verzögerungen auf dem Postweg vermieden und der rechtzeitige Eingang des Wahlbriefes bestmöglich sichergestellt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, 20. September 2026, um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein.

* Briefwahlunterlagen nicht erhalten
Für Wahlberechtigte, die ihre bereits beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, gilt: Wer glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann nach § 20 Abs. 5 LKWO M-V bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein mit einer neuen Nummer erhalten. Hierfür steht die zuständige Stelle der Stadt Waren (Müritz) am Samstag vor der Wahl, 19. September 2026, von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Betroffene Wahlberechtigte werden gebeten, sich möglichst persönlich an die Stadt zu wenden und nicht bis zum Ende der Öffnungszeit zu warten. Die zuständige Stelle befindet sich im Bürgerbüro bei der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz). 

* Wahlschein am Wahltag
Für gesetzlich geregelt Ausnahmefälle gelten darüber hinausgehende Fristen. Wahlberechtigte, die aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, können einen Wahlschein noch am Wahltag, 20. September 2026, bis 15:00 Uhr beantragen. Dies gilt nach § 19 Abs. 3 LKWO M-V auch, wenn Wahlberechtigte den Wahlraum wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können. Die Ausnahmefrist bis 15:00 Uhr am Wahltag gilt dagegen nicht für den bloßen Nichtzugang eines bereits beantragten Wahlscheins. In diesem Fall endet die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein zu erhalten, bereits am Samstag um 12:00 Uhr. Für Rückfragen steht die Stadt Waren (Müritz) unter der Telefonnummer 03991 177-320 zur Verfügung.

 

Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde 2026

Wahlbekanntmachung

veröffentlicht am 3. September 2026

... für die Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern am 20.09.2026

Bekanntmachung (PDF 1.473 KB)
Zuordnung der Straßen zu den einzelnen Wahlbezirken (PDF 70 KB)

Bekanntmachung Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen

veröffentlicht am 24. August 2026

Das Wählerverzeichnis zur Wahl des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Waren (Müritz) wird in der Zeit vom 31. August 2026 bis 4. September 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten Stadt Waren (Müritz), Bürgerbüro, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Bekanntmachung (PDF, 833 KB)

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters 2026

Ersatzbestimmung für ein Mitglied der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) - Herr Ahrens

veröffentlicht am 11. August 2026

Herr Maik Kolloch ist mit Ablauf des 31.07.2026 als Vertreter der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) aus der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) ausgeschieden.

Gemäß § 46 Landes- und Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690) zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 08. Juli 2026 (GVOBl. M-V S. 719, 731) wird hiermit festgestellt, dass als Ersatzperson Herr Leon-André Ahrens der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) in die Stadtvertretung zum 01.08.2026 nachgerückt ist.

Waren (Müritz), 11.08.2026

gez. Junghanß
Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung (255 KB)

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