- 21. Juli 2026 | Litebelew | 19:00 Uhr | Kurpark | Bühne am Brunnen
- 28. Juli 2026 | Figurentheater ErnstHeiter | 16:00 Uhr | Kurpark | Bühne am Brunnen
- 28. Juli 2026 | Twisted Nature | 19:00 Uhr | Kurpark | Bühne am Brunnen
- 1. August 2026 | Rock-Pop-Gospel-Chor Celebrate | 15:00 Uhr | Kursaal | Kurzentrum Waren (Müritz)
Wer kann Wohngeld erhalten?
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten: das Wohngeld. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers (Heim) und als Lastenzuschuss für die Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Wer zum Kreis der Berechtigten zählt, hat auf Wohngeld einen Rechtsanspruch. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link zum Wohngeld.
Wohngeldempfänger erhalten für die Kinder, welche bei der Bewilligung berücksichtigt worden sind und für die sie Kindergeld beziehen, Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese Leistungen können Sie beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beantragen.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben jedoch Empfänger von sogenannten Transferleistungen, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, wie zum Beispiel
• Grundsicherung nach dem SGB II,
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
SGB XII,
• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
sowie die mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.
