Denkmalschutz

Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes M-V sind einzelne Objekte unter Schutz gestellt und in einer sogenannten Denkmalliste aufgeführt, die in regelmäßigen Abständen durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aktualisiert wird. Die betreffenden Objekte werden bei Sanierungsmaßnahmen anders behandelt und verlangen eine genaue und denkmalgerechte Planung. Diese Abstimmungen zwischen Bauherren und Architekten sind frühzeitig auch mit der Stadt Waren (Müritz) zu suchen. Dazu wenden Sie sich bitte an benannte Ansprechpartner.

 

Denkmalbeispiele in Waren (Müritz)

Rathaus

Historisches Rathaus

hdg

Haus des Gastes