Am Mittwoch, 18. Februar 2026, bleibt der Müritzeumsparkplatz ganztags den Gästen des CCW e.V. vorbehalten. Grund ist das Landespräsidententreffen der Karnevalisten Mecklenburg-Vorpommern. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Gestattung (vorübergehende Schankerlaubnis)
Eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz benötigt jeder, der gewerblich bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Straßen- und Stadtteilfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten etc. alkoholhaltige Getränke abgeben möchte. Bitte beachten Sie: Die Verabreichung alkoholischer Getränke ist erlaubnisbedürftig und kann nur aus besonderem Anlass gestattet werden.
Die Gestattung ist auch eine Gaststättenerlaubnis und somit schriftlich und spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen. Die Prüfung erfolgt hier jedoch im vereinfachten Verfahren. Mit der fristgerechten Antragstellung haben Sie die Möglichkeit die zu erteilenden Auflagen zur Kenntnis zu nehmen und zu erfüllen.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt pro Tag (00:00-24:00 Uhr) und pro Stand: 50,00 €
je weiteren Tag (00:00-24:00 Uhr) und pro Stand: 20,00 €