Genießen Sie vier Tage lang unterschiedlichste Musik an den verschiedensten Veranstaltungsorten in Waren (Müritz). Beginnend am Donnertag im Saal des Rathauses präsentieren sich regionale Akteure bis zum Sonntag. Dazwischen finden ein Wandelkonzert am Freitag sowie ein Kurkonzert, ein Klappstuhlkonzert und ein Projektkonzert + Band am Samstag statt. Den Abschluss bilden die Sonntagskonzerte auf dem Neuen Markt.
Die beabsichtigte Beseitigung von baulichen Anlagen bedarf in bestimmten Fällen der Genehmigung der unteren Bauaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Dies gilt zum Beispiel für die Beseitigung von baulichen Anlagen, deren Errichtung ebenfalls genehmigungspflichtig ist oder die als Denkmale in den Denkmallisten eingetragen sind. Genehmigungspflichtige Beseitigungen von Anlagen sind der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mindestens einen Monat vorher anzuzeigen.
Bei anzeigepflichtigen Abrissmaßnahmen sind u.a. folgende Unterlagen in mind. zweifacher Ausfertigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einzureichen:
• Formular „Anzeige zur Beseitigung einer Anlage (§ 61 Abs. 2 Satz 3 LBauO M-V)“
• Lageplan
• Standsicherheitsnachweis der/des angebauten Gebäude/s