Liebe Müritzfest-Liebhaber und –Mitwirkende, der Festumzug im Jahr 2023 war ein wirklich wunderbares Spektakel. Auch wenn es an einigen Stellen größere Lücken oder längere Wartezeiten gab, so waren die Zuschauer doch voller Bewunderung für die vielen schönen Ideen. Wir bitten alle Interessierten, sich schon frühzeitig bei den Organisatoren anzumelden, wenn Sie am diesjährigen Festumzug teilnehmen möchten. Natürlich wird auch wieder das "BESTE BILD" mit dem "BUNTEWN BOLLERWAGEN" ausgezeichnet. Aktueller Inhaber dieses Wanderpokals ist das Hotel & Restaurant „Kleines Meer“.
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Gemäß § 67 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) kann die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von den Anforderungen der Bestimmungen der LBauO M-V und von den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Über den Abweichungsantrag entscheidet bei verfahrenspflichtigen Vorhaben die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Einvernehmen mit der Stadt Waren (Müritz). Bei verfahrensfreien Vorhaben entscheidet die Stadt Waren (Müritz).