Allgemeine Informationen

22.09.2023
Aktuelle Stellenausschreibung Sachgebietsleiter Stadtplanung/ Wirtschaftsförderung/ Baurecht (m/w/d)
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Für die Umsetzung vielfältiger und interessanter städtebaulicher Maßnahmen suchen wir zum 1. November 2023 eine fachlich versierte und engagierte Führungspersönlichkeit als Sachgebietsleiter Stadtplanung/ Wirtschaftsförderung/ Baurecht (m/w/d) unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Ausschreibung (PDF 790 KB)

Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte elektronisch hoch bis zum 15.10.2023 hoch: http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/ausschreibungen/

22.09.2023
Aktuelle Stellenausschreibung Bibliothekar mit Leitungsaufgaben (m/w/d)
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Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Stadtbibliothek eine Stelle als Bibliothekar mit Leitungsaufgaben (m/w/d) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zu besetzen. Die Stadtbibliothek ist Kultur- und Informationszentrum. Sie trägt mit ihren geeigneten Angeboten außerhalb des Schul- und Berufslebens zur Förderung und Erhaltung der Lesefähigkeit und Medienkompetenz der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, bei. Unsere Einrichtung steht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern offen und leistet als beliebtes Kommunikationszentrum ihren aktiven Beitrag zur Erhaltung der Stadtkultur. Ausschreibung (PDF 854 KB)

Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte elektronisch hoch bis zum 09.10.2023 hoch: http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/ausschreibungen/

18.09.2023
Ausschreibung Energie- und Klimabeauftragte (m/w/d)
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Die Stadt Waren (Müritz) als Mittelzentrum mit ca. 21.500 Einwohnern ist ein Heilbad im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und liegt direkt an der Müritz. Für die Umsetzung vielfältiger innovativer Aufgaben bieten wir zum frühestmöglichen Termin eine befristete Stelle als Energie- und Klimabeauftragte (m/w/d)

Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte elektronisch bis zum 31.10.2023 hoch: http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/ausschreibungen/ hoch

Ausschreibung (PDF 845 KB)

18.09.2023
Widerspruchsrechte gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Laut §§ 36 Absatz 2, 42 Absatz 3 sowie 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) haben die Meldebehörden meldepflichtige Personen bei der Wohnsitzanmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung, über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung oder Nutzung bestimmter personenbezogener Daten zu informieren.
Bekanntmachung (PDF 71 KB)
Formular

08.09.2023
Stellenausschreibung Sachbearbeiter Zentrale Vergabestelle/Beiträge (m/w/d)
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Für die Umsetzung vielfältiger und interessanter städtebaulicher Maßnahmen suchen wir zum 01.12.2023 eine fachlich versierte und engagierte Persönlichkeit als Sachbearbeiter Zentrale Vergabestelle/Beiträge (m/w/d) unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.

Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte elektronisch bis zum 20.10.2023 hoch: http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/ausschreibungen/

Ausschreibung (PDF 613 KB)

08.09.2023
Stellenausschreibung Mitarbeiter kommunaler Ordnungsdienst (m/w/d)
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Bei der Stadt Waren (Müritz) ist zum 01.11.2023 unbefristet die Stelle einer/ eines Mitarbeiter kommunaler Ordnungsdienst (m/w/d) mit 33 Wochenstunden und einer Vergütung in der Entgeltgruppe 5 TVöD/VKA zu besetzen.

Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte elektronisch bis zum 30.09.2023 hoch: http://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/ausschreibungen/ .

Ausschreibung (PDF 635 KB)

05.09.2023
Ausbildung Straßenwärter/Straßenwärterin (m/w/d) September 2024
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Als attraktiver Ausbildungsbetrieb bieten wir zum 01.September 2024 folgenden Ausbildungsplatz an:- Straßenwärter/Straßenwärterin (m/w/d) -Die Ausbildung gliedert sich in berufstheoretische, berufsbegleitende sowie berufspraktische Unterweisungen. Die berufspraktische Ausbildung findet im Stadtbauhof der Stadt Waren (Müritz) statt. Die berufsbegleitende Ausbildung findet über das UFAT-Bildungswerk e.V. in Wöbbelin statt und die Berufsschule ist in Neustrelitz. 

Ausschreibungstext (PDF - 129 KB) Bewerbungsfrist 31.12.2023

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14.08.2023
Sperrung Schiffsanlegebrücke in Ecktannen

Die Stadt Waren (Müritz) informiert, dass ab sofort die Schiffsanlegerbrücke in Ecktannen gesperrt ist. Im Rahmen einer bautechnischen Prüfung vom 02.08.2023 wurde an der Brücke eine deutliche Verschlechterung des Bauzustands festgestellt. Das Holz der Pfähle ist durch Fäulnis stark angegriffen und die Querverstrebungen der Brücke, insbesondere im Kopfbereich der Pfähle, sind stark beschädigt. Dadurch ist die Tragfähigkeit der Brücke nicht mehr gegeben. Um eine weitere Nutzung und gegebenenfalls Unfälle zu vermeiden, wurde die Brücke am 09.08.2023 für den Publikumsverkehr von der Land- und Seeseite aus gesperrt. Der Zugang zur Brücke wurde mit einem Bauzaun verschlossen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Schiffsanlegerbrücke in Ecktannen aus Sicherheitsgründen untersagt ist.
Das ist sicherlich gerade in der laufenden Saison bedauerlich, aber aus Sicherheitsgründen aktuell erforderlich. Der Bürgermeister nimmt den aktuellen Zustand der Brücke zum Anlass, um den Prüfzyklus zur Standfestigkeit der Brücken im Zuständigkeitsbereich der Stadt zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern. Wir bitten um Verständnis.

05.06.2023
Freiwilliges Ökologisches Jahr im Bereich Umwelt/Forsten/Friedhof
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Bei der Stadt Waren (Müritz) wird zum 01.09.2023 ein Freiwilliges Ökologisches Jahr im Bereich Umwelt/Forsten/Friedhof angeboten. Das Freiwillige ökologische Jahr, abgekürzt: FÖJ, ist ein Freiwilligendienst im Natur- und Umweltschutz. Er wird in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten, die die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt haben und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, also ihren 27. Geburtstag noch nicht gefeiert haben. Das Freiwillige Ökologische Jahr ist im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) geregelt, auch bekannt als FÖJ-Gesetz.

Ausschreibung (PDF 106 KB)

12.05.2023
Informationen zu Anträgen auf Heizkosten-Härtehilfe

Ab sofort können auch private Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen, Härtefallhilfen beantragen. Ob ein Anspruch besteht und falls ja in welcher Höhe, kann bereits mit einem Online-Rechner auf der Internetseite www.mv-energieportal.de berechnet werden.
Die Unterlagen in Papierfor liegen auch ab sofort im Bürgerbüro der Stadtverwaltung für Sie bereit, wenn einen Onlinebearbeitung nicht möglich ist.  Dieser Service der Kommunalverwaltungen umfasst keine inhaltliche Antragsberatung gegenüber der Antragstellerin / dem Antragssteller.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren können die Antragssteller über info@driveport.de mittels E-Mail erfragen oder über den benannten Internetadressen (siehe oben) entnehmen. Für telefonische Rückfragen (Antragsteller, Behörden, Dritte u.a.) steht das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V unter der Telefonnummer 0385-58816061 gern zur Verfügung.

ZUM NACHLESEN: Informationen für die Antragstellenden
Dieser Antrag gilt nur für Immobilien in Privatbesitz. Sofern ein Unternehmen Eigentümer der Immobilie ist oder der Antrag für eine Wohnungseigentümergemeinschaft gestellt werden soll, nutzen Sie bitte unser Onlineformular. Dieses können Sie hier finden und steht allen Antragstellenden offen: https://nle-brennstoffhilfe.de
Es werden nur Rechnungen mit einem Lieferdatum zwischen dem 01.01.2022 und 01.12.2023 bezuschusst. Bei Lieferverzögerungen kann bei einer nachgewiesenen Bestellung bis 01.12.22 ein Lieferdatum bis zum 31.03.23 berücksichtigt werden. Frühere oder spätere Rechnungen können leider nicht bezuschusst werden.
Es ist ein gemeinsamer Antrag je Wohngebäude zu stellen. Werden mehrere Wohngebäude mit einer oder mehrere(n) Feuerstätte(n) beheizt, ist für diese Wohngebäude ein gemeinsamer Antrag zu stellen.
Bitte fügen Sie alle erforderlichen Nachweise als Kopie bei (keine Originale). Dazu gehören: 
1)  Rechnung(en) für die Brennstoffe, 
2)  Feuerstättenbescheid, 
3)  Kontoauszüge/Kreditkartenabrechnungen/Quittungen, auf denen die Bezahlung der Rechnung nachvollziehbar ist. Sie dürfen private weitere Buchungen schwärzen. 
4)  ggf. Kontoauszug des abweichenden Kontos mit Ihrem Namen und den Kontodaten. Sie dürfen private weitere Buchungen schwärzen.  
5)  Bestellnachweis, falls die Lieferung nach dem 01.12.2022 war. 
6)  Eigenerklärung der/des Direktantragstellenden, in Vertretung der/des Direktantragstellenden oder der/des Zentralantragstellenden (Es muss nur die zutreffende Eigenerklärung ausgedruckt und unterschrieben werden).
Antragsunterlagen mit Hinweisen (PDF 498 KB)

28.10.2022
Informationen zum Glasfaserausbau

Die GlasfaserPlus startet 2023 in Waren (Müritz) mit dem Glasfaserausbau. In diesem Zuge werden für rund 6.300 Haushalte und Unternehmensstandorte Anschlüsse bis ins Haus realisiert. Das neue Netz überträgt Daten stabil und zuverlässig in Gigabitgeschwindigkeit und erlaubt Downloadgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s. Alle bekannten Anwendungen können damit problemlos genutzt werden. Da die Bandbreite auf einem Glasfaserkabel nahezu unbegrenzt ist, werden künftig sogar noch höhere Geschwindigkeiten möglich sein. GlasfaserPlus ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und IFM Investors, einem australischen Fondsverwalter, der im Eigentum von Pensionskassen steht und global Pensionsgelder in Infrastrukturunternehmen anlegt.
Der Vorteil: GlasfaserPlus macht ihre Ausbauvorhaben nicht von Vorvermarktungsquoten abhängig. Das heißt, unabhängig von der Anzahl der vorab angemeldeten Glasfaseranschlüsse wird der Ausbau auf jeden Fall durchgeführt. Die GlasfaserPlus hat einen hohen Anspruch an die Qualität beim Ausbau und  kann bei der Verlegung der Glasfaserkabel teilweise vorhandene Infrastrukturen der Telekom nutzen. Damit besteht für sie die Möglichkeit, die Bauvorhaben in kürzerer Zeit und mit einer geringeren Belastung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu realisieren. „In Lichtgeschwindigkeit surfen, stabil streamen oder per Video kommunizieren ist schon lange kein Luxus mehr, sondern für mehr und mehr Menschen Basis ihres täglichen Lebens. Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes treiben wir darum konsequent die Verbreitung einer Versorgungsstruktur voran, die auch den ländlichen Raum an der Digitalisierung teilhaben lässt“, so Jens Berwig, Chief Commercial Officer bei GlasfaserPlus.

28.10.2022
Informationen der Deutsche Telekom

Wir möchten Sie heute über die Planungen der Deutschen Telekom zur schrittweisen Abschaltung der öffentlichen Telefonie informieren. Eine gleichlautende Erstinformation ist bereits an die kommunalen Spitzenverbände gegangen. Wie Sie wissen, wird die öffentliche Telefonie bereits seit Jahren  zurückgebaut. Mehr als 90 Prozent der ehemals vorhandenen öffentlichen Telefone sind bereits abgebaut, weil sie niemand mehr genutzt hat. Es gibt lediglich noch rund 12.000 öffentliche Telefone, die nun schrittweise abgeschaltet werden. Dazu wird zunächst die Münzzahlung ab 21. November bundesweit deaktiviert. Ab der Kalenderwoche 5/2023 erfolgt dann auch die Abschaltung der Zahlungsfunktion mittels Telefonkarte, verbunden mit der Deaktivierung sämtlicher Telekommunikationsdienste an den Telefonsäulen bzw. -häuschen. Der Rückbau der letzten Telefone erfolgt sukzessiv bis Anfang 2025. Wann welcher Standort abgebaut wird, werden wir den betroffenen Kommunen rechtzeitig vorab mitteilen. Etwa ein Viertel der Standorte werden als so genannte „Small Cells“, also kleine Antennen für die Verbesserung des örtlichen Mobilfunks ohne öffentliche Telefoniefunktion weiter genutzt. Zur Wahrung hinreichender Transparenz und anknüpfend an die gute  Zusammenarbeit im Rahmen des zurückliegenden einvernehmlichen Abbaus informieren wir Sie hiermit vorab pauschal und werden uns zeitnah zum jeweiligen physischen Rückbau der öffentlichen Telefone mit den uns benannten Ansprechpartnern Ihrer Kommune in Verbindung setzen. Der Rückbau wird wie bisher nach den vereinbarten Verfahren ablaufen. Für Rückfragen stehen den Kommunen die bekannten Ansprechpartner zur Verfügung. Hauptgrund für die Einstellung des Service ist die Unwirtschaftlichkeit.
Mit dem Mobilfunk hat jeder seine „persönliche Telefonzelle“ dabei. Die Nutzung der öffentlichen Telefonie geht gegen Null. Wir haben rund 3800 Standorte, an denen im letzten Jahr kein einziges Gespräch geführt wurde. Im Schnitt macht ein öffentliches Telefon wenige Euro Umsatz pro Monat. Das steht in keinem Verhältnis zu den Unterhaltskosten, die den Umsatz um ein Vielfaches  übersteigen (Betriebskosten, Standmiete und Reinigung sowie auch immer wieder die Kosten für die Beseitigung von Schäden, z.B. durch Vandalismus und Diebstahl). Darüber hinaus gestaltet sich die Beschaffung von Ersatzteilen immer schwieriger. Neuere Entwicklungen bei externen Zulieferern erschweren zunehmend die Instandhaltung. Ersatzteile für öffentliche Telefone werden kaum noch produziert bzw. sind teilweise gar nicht mehr erhältlich. Zudem können wir mit den geplanten Rückbaumaßnahmen erheblich Energie einsparen. Im Schnitt braucht eine Telefonzelle zwischen 500 und 1.250 Kilowattstunden im Jahr – je nach Ausstattung. Mit der Abschaltung der ungenutzten Technik lassen sich so zwischen sechs und 15 Millionen Kilowattstunden jährlich einsparen. Das entspricht dem Stromverbrauch von mehreren Tausend Wohnungen.
Eine Verpflichtung zum Betrieb öffentlicher Telefone besteht seit Ende 2021 (TKG Änderung) nicht mehr. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass aufgrund der geringen Nutzung die öffentlichen Telefone nicht mehr zu einer Grundversorgung der Bevölkerung beitragen.