Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan der Stadt Waren (Müritz) (Stufe IV)

In der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sowie in den darauf Bezug nehmenden nationalen gesetzlichen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 47d BImSchG) ist festgeschrieben, dass spätestens alle 5 Jahre die Umsetzung der Lärmaktionspläne zu überprüfen und diese gegebenenfalls fortzuschreiben sind. Mit der Lärmaktionsplanung wird neben der Reduzierung gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Lärm auch insgesamt eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in der Stadt Waren (Müritz) angestrebt. Anfang 2023 wurde die Firma SVU Dresden mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes bzw. Erstellung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Waren (Müritz) (Stufe IV) beauftragt. In der 4. Runde der Lärmkartierung werden gemäß § 47b Abs. 3 BImSchG Hauptverkehrsstraßen, d. h. Bundesfernstraßen, Landesstraßen sowie sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, kartiert. Im Stadtgebiet von Waren (Müritz) ist die OD B 192 betroffen. Seit der Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Waren (Müritz) (III) am 11.12.2018 wurde in der Stadt Waren (Müritz) für die OD B192 eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Nacht angeordnet. Des Weiteren wurde im Juli 2020 zwischen der Stadt Waren (Müritz) und dem Straßenbauamt Neustrelitz (Straßenbaulastträger B192) eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Lärmaktionsplanung bezüglich der Ortsdurchfahrt  der Bundesstraße B 192 geschlossen. Die Vereinbarung dient der gegenseitigen Unterstützung zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Lärmschutzes im Zusammenhang mit der Ortsdurchfahrt der B 192. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Umsetzung der im Lärmaktionsplan der Stadt Waren (Müritz) (Stufe III) enthaltenen  Maßnahme „Vertiefende  Untersuchungen der verkehrlichen und akustischen Effekte an verschiedenen Varianten der  OU für die B 192 im Bereich der Stadt Waren (Müritz)“. Eine wichtige Zielstellung der Vereinbarung bildet hierbei die Prüfung weiterer ortsverträglicher Varianten zur Verlagerung des Kfz-Verkehrs aus den Hauptkonfliktbereichen. Die Kooperationsvereinbarung wurde vorerst für einen Gesamtzeitraum von 2020 bis 2024 geschlossen.

Allgemeine Informationen zur Lärmaktionsplanung

Die Städte und Gemeinden werden durch § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Hintergrund dieser Aufgabe ist die Umgebungslärmrichtlinie der EG (Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002), die durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Ansätze zu entwickeln, wie die Umweltqualität im Sinne der Richtlinie der EG in Bezug auf den Lärm verbessert werden kann. Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind die Lärmkarten. Das entsprechende Kartenmaterial wurde der Stadt Waren (Müritz) durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastung in den betroffenen Straßen dar.
Lärmkarten nach § 47c BlmSchG für die Stadt Waren (Müritz) Stand: 31.08.2022 (externer Link)

Lärmaktionsplan Stufe 1
Der Lärmaktionsplan 1. Stufe wurde am 21. April 2010 von der Stadtvertretung beschlossen.
Lärmaktionsplan 1. Stufe (PDF, 4.597 KB)

Lärmaktionsplan Stufe 2
Im Lärmaktionsplan 2. Stufe wurde das Ergebnis des Bürgervotums vom 22. September 2013, an dem 57 % der wahlberechtigten Warener teilnahmen und davon 59,1 % gegen eine Ortsumgehung stimmten, berücksichtigt.
Dokumentation des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Ortsumgehung (externer Link)

Eine erste Bürgerinformationsveranstaltung zum Lärmaktionsplan der 2. Stufe fand am 4. Dezember 2013 statt.
Protokoll über die Bürgerinformationsveranstaltung am 4. Dezember 2013 zur Erstellung des Lärmaktionsplanes (2. Stufe) (PDF, 54 KB)

Am 10. Juli 2014 fand die zweite Bürgerinformationsveranstaltung zum Lärmaktionsplan (2. Stufe) unter Beteiligung von Vertretern des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V und des Straßenbauamtes Neustrelitz statt. Im Zentrum dieser Veranstaltung standen die Vorstellung und Diskussion des vom Straßenbauamt Neustrelitz in Auftrag gegebenen Gutachtens zu den Lärmminderungspotenzialen für die Ortsdurchfahrt Waren (Müritz) sowie konkrete Maßnahmen des Baulastträgers zur Lärmminderung in den nächsten Jahren.

PROTOKOLL über die Bürgerinformationsveranstaltung am 10. Juli 2014 (PDF, 61 KB)

Gutachten Lärmminderungspotenziale auf der B 192 Ortsdurchfahrt Waren (Müritz) (PDF, 1.243 KB)

Das vollständige Gutachten einschließlich Anlagen (externer Link)

Umsetzung von Maßnahmen aus dem Lärmgutachten zur Ortsdurchfahrt der B 192 in Waren/ Straßenbauamt Neustrelitz (PDF, 670 KB)

Im Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltungen und der bei der Stadtverwaltung eingegangenen Anregungen hat der Umweltausschuss der Stadtvertretung in seiner Sitzung am 15. September 2014 über den Entwurf des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe beraten. Die Stadtvertretung hat auf der Sitzung am 19. November 2014 über die Anregungen auf der Grundlage der Empfehlungen des Umweltausschusses beraten und den Lärmaktionsplan 2. Stufe beschlossen.
Lärmaktionsplan 2. Stufe (PDF, 3.514 KB)

Lärmaktionsplan Stufe 3
Der Lärmaktionsplan Stufe 3 wurde am 11.12.20218 von der Stadtvertretung beschlossen.

Bericht LAP Waren (Müritz) (Stufe III) Stand 11. Dezember 2018 (PDF 8.671 KB)