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Stadt Waren (Müritz) lobt den Wirtschaftspreis und den Richard-Wossidlo-Kulturpreis für das Jahr 2025 aus
Die Stadt Waren (Müritz) lobt im Jahr 2025 erneut den „Wirtschaftspreis“ und den „Richard-Wossidlo-Kulturpreis“ aus. Ab sofort können Vorschläge eingereicht werden! Die Frist für die Einreichung endet am 13. Oktober 2025.
Wer soll 2025 mit dem Wirtschaftspreis der Stadt Waren (Müritz) gewürdigt werden? Das Heilbad Waren (Müritz) ist Mittelpunkt für traditionsreiches und modernes Handwerk, erfolgreiche Unternehmen in Dienstleistung, Einzelhandel und Gewerbe sowie für die Gesundheitswirtschaft. Mit der Verleihung des Wirtschaftspreises der Stadt Waren (Müritz) werden besondere Leistungen und hervorzuhebenden Initiativen von Akteuren und Akteurinnen, Unternehmen, Verbänden und Vereinen gewürdigt. Die Auszeichnung kann an Unternehmen, Gründungsunternehmen, Bürgerinnen und Bürger, junge Warener und Warenerinnen (Schüler und Schülerinnen), weiterhin auch an Verbände und Vereine verliehen werden, mit Wohn- bzw. Firmensitz in Waren (Müritz) und den dazugehörigen Ortsteilen.
* Waren (Müritz) verleiht den Wirtschaftspreis 2025 in zwei Kategorien. Die Kategorie „Regionales Engagement, Nachhaltigkeit und Soziales Unternehmertum“ würdigt Persönlichkeiten, Unternehmen und Initiativen, die durch ihr Handeln und ihre Geschäftsmodelle einen positiven Einfluss auf die Stadt Waren (Müritz) sowie die umliegende Region ausüben. Besonders hervorgehoben werden Projekte und Unternehmen, die durch nachhaltige Werte und soziale Verantwortung zur positiven Entwicklung der Region beitragen. In dieser Kategorie können sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen vorgeschlagen werden, die durch ihre Arbeit ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit vereinen und damit als Vorbilder für andere dienen.
* In der zweiten Kategorie „Gesundheitswirtschaft, Digitalisierung und Innovation“ werden Personen, Unternehmen, Vorsorgeeinrichtungen und Institutionen ausgezeichnet, die durch innovative Lösungen und digitale Technologien einen nachhaltigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Gesundheitswirtschaft leisten. Hierbei geht es beispielsweise um Projekte und Initiativen, die eine Verbesserung der Patientenversorgung, der Gesundheitsdienstleistungen oder der Effizienz im Gesundheitswesen ermöglichen.
Vorschlagsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, regionale und überregionale Wirtschaftsverbände und Vereine, Unternehmen und Gründungsunternehmen, Schülerinnen und Schüler, Fraktionen und Mitglieder der Stadtvertretung sowie der Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz). Die Wirtschaftsförderung der Stadt Waren (Müritz) reicht die Vorschläge mit einer Einschätzung an eine – aus Politik und Wirtschaft besetzte – Jury weiter, die je eine Empfehlung für die Kategorien ausspricht. Die abschließende Entscheidung trifft die Stadtvertretung.
Kulturpreis als Anerkennungs- und Förderpreis: Der „Richard-Wossidlo-Kulturpreis“ wird an Einzelpersonen, Personengruppen, Ensembles oder Vereine verliehen, die sich durch außergewöhnliches kulturell-schöpferisches und kulturförderndes Engagement hervorgetan haben. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Institutionen, die im Stadtgebiet von Waren (Müritz) oder in den Ortsteilen ansässig sind. Ebenso müssen auch die Vorgeschlagenen in diesem Gebiet leben.
Die Auszeichnung ist mit einer finanziellen Zuwendung sowie einem Kunstwerk dotiert: Einzelpersonen erhalten 250,00 € sowie ein Kunstwerk im Wert von 250,00 €, während Personengruppen oder Ensembles mit 500,00 € und einem Kunstwerk im Wert von 250,00 € geehrt werden. Auch Empfehlungen aus den Vorjahren können berücksichtigt werden, sofern sie aktualisiert eingereicht werden.
Die feierliche Übergabe des „Wirtschaftspreises“ und des „Richard-Wossidlo-Kulturpreises“ erfolgt durch den Bürgermeister im Rahmen des Neujahrsempfang der Stadt Waren (Müritz) 2026. Informationen und Bewerbungsunterlagen zu den städtischen Preisen sind auf dieser Seite abrufbar. Für den „Wirtschaftspreis“ steht ein Online-Bewerbungsbogen zur Verfügung, mit welchem die Vorschläge eingereicht werden können.
Vorschläge sind schriftlich mit einer umfassenden Begründung in digitaler Form oder auch auf dem Postweg bis zum 13. Oktober 2025 einzureichen:
Stadt Waren (Müritz)
Der Bürgermeister
Stabstelle Wirtschaftsförderung/Öffentlichkeitsarbeit/Kultur
Zum Amtsbrink
17192 Waren (Müritz)
oder per Fax: 03991 177 4101
oder per eMail: buergermeister@waren-mueritz.de
Städische Preise - vergeben auf Beschluss der Stadtvertretung im Rahmen des städtischen Jahresempfangs
Städtische Preise
Wirtschaftspreis
* Ausschreibung Wirtschaftspreis 2025
* Bewerbungsbogen Wirtschaftspreis 2025
* Auflistung der Wirtschaftspreisträger seit 2004
Preisverleihung
Der Wirtschaftspreis des Heilbades Waren (Müritz) wird seit dem Jahr 2023 alle zwei Jahre verliehen werden. Die Vergabe des Preises erfolgt in Kategorien. Die Kategorien werden dem Stadtentwicklungsausschuss durch die Stadtverwaltung vorgeschlagen. Der Stadtentwicklungsausschuss wählt die Kategorien für die Ausschreibung aus, welche durch die Stadtverwaltung anschließend entwickelt werden. Die Kategorien richten sich nach Aktualität, regionalen Aspekten und zu erwartenden Entwicklungen. Der Wirtschaftspreis kann in bis zu drei Kategorien vergeben werden. Die Anzahl ist auf einen Berechtigten je Kategorie begrenzt. Der Wirtschaftspreis wird auf dem Neujahrsempfang der Stadt Waren (Müritz) verliehen. Über Ausnahmen entscheidet die Stadtvertretung nach Antragstellung durch den Stadtentwicklungsausschuss.
Verfahrensschritte
1. Um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, erfolgt die Veröffentlichung der Ausschreibung durch die
Stadtverwaltung in der Stadtvertretung, im Warener Wochenblatt und durch Mitteilung an die lokale
Presse. Weiterhin sind städtische Onlinemedien zu nutzen sowie Multiplikatoren lokaler und regionaler
Netzwerke.
2. Vorschlagsberechtigt sind regionale und überregionale Wirtschaftsverbände, Unternehmen und
Gründungsunternehmen, regionale und überregionale Wirtschaftsverbände und Vereine, Parteien,
Bürgerinnen und Bürger, Schülerinnen und Schüler, Fraktionen und Mitglieder der Stadtvertretung
sowie der Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz).
3. Die Nominierung und Einreichung der Vorschläge erfolgt online über die Homepage der Stadt Waren
(Müritz) mittels Online-Formular. Das Formular steht zum Download unter www.waren-mueritz.de
/de/stadtpolitik-gremie/staedtische-preise.de bereit. Einreichungen des Formulars per Post oder E-Mail
sind ebenso zulässig.
Die Vorschläge sind, nach der öffentlichen Ausschreibung per Mail unter:
buergermeister@waren-mueritz.de einzureichen. Per Postweg erfolgt die Einreichung an:
Stadtverwaltung Waren (Müritz), Der Bürgermeister, Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz)
4. Die Stadtverwaltung Waren (Müritz) prüft die Nominierung entsprechend der Ausschreibung.
Zentrale Rolle für die Wahl der Preisträger oder Preisträgerinnen soll eine Jury übernehmen, welche
aus Vertretern und Vertreterinnen der Stadtvertretung Waren (Müritz), der Tochtergesellschaften der
Stadt Waren (Müritz), der Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung, ansässigen Wirtschaftsvereinen/-
verbänden und Schülervertretungen der Stadt Waren (Müritz) sowie Preisträgern oder Preisträgerinnen
aus dem Vorjahr besteht. Die Vertreter und Vertreterinnen der Jury können wechseln.
Die Auswahl und Festlegung der Anzahl der Vertreter und Vertreterinnen der Jury erfolgt durch den
Stadtentwicklungsausschuss. Die Jury wählt die Preisträger oder die Preisträgerinnen mehrheitlich und
übergibt die Empfehlung der Preisträger oder Preisträgerinnen an den Stadtentwicklungsausschuss.
Die Stadtvertretung entscheidet mehrheitlich über den oder die Auszuzeichnenden.
5. Die Übergabe des Preises im Rahmen des Neujahrsempfangs bleibt unberührt, ebenso die feste
Tradition, eine Urkunde sowie eine Stele zu überreichen. Zudem kann zusätzlich eine individuelle Auszeichnung erfolgen, welche sich nach den Zielgruppen (Gründungs- und Bestandsunternehmen, Global Player) und nach der Art der Ausschreibung (Kategorie) richtet. Die individuellen Auszeichnungen werden dem Stadtentwicklungsausschuss durch
die Stadtverwaltung vorgeschlagen. Der Stadtentwicklungsausschuss wählt die individuellen
Auszeichnungen aus.
6. Der Gewinner oder die Gewinnerinnen des städtischen Wirtschaftspreises werden automatisch als
Vorschläge der Stadt Waren (Müritz) für den Landeswettbewerb „Unternehmer/Unternehmerin des
Jahres“ des Wirtschaftsministeriums eingereicht.
Preisträger
Die Auszeichnung kann an Unternehmen (regional und national agierend), Unternehmen (international agierende Global Player), Gründungsunternehmen, Bürger und Bürgerinnen, junge Warener und Warenerinnen (Schüler und Schülerinnen), weiterhin auch an Verbände und Vereine verliehen werden, mit Wohn- bzw. Firmensitz in Waren (Müritz) und den dazugehörigen Ortsteilen. Entscheidend für die Preisverleihung ist die Initiative oder der Verdienst für das Unternehmen oder/und für die Bedeutung zur Sicherung, Entwicklung und Vermarktung des Wirtschaftsstandortes Waren (Müritz).
Bild: v.l.n.r.: Herr Prehn (Stadtpräsident), Herr Holz (Stadtvertreter), Herr Sengewisch (Preisträger 2023), Herr Möller (Bürgermeister)
Richard-Wossidlo-Kulturpreis
* Ausschreibungstext für den Richard-Wossidlo-Kulturpreis 2025 (PDF 286 KB)
* Richtlinie Vergabe Richard-Wossidlo-Kulturpreis 2024 (PDF 133KB)
* Auflistung der Preisträger bis 2024 (PDF 108 KB)
Richtlinie für die Verleihung des „Richard-Wossidlo-Kulturpreises der Stadt Waren (Müritz)“
1) Die Stadt Waren (Müritz) verleiht jährlich einen Kulturpreis als Anerkennungs- und Förderpreis.
2) Der Kulturpreis der Stadt Waren (Müritz) trägt den Namen „Richard-Wossidlo-Kulturpreis“.
3) Dieser Kulturpreis wird für besondere kulturell-schöpferische und kulturförderndeLeistungen verliehen.
4) Der Kulturpreis wird an Personen, Personen-gruppen und Ensembles verliehen, die in Waren (Müritz) ansässig sind und in der Stadt sowie darüber hinaus wirksam werden.
5) Darüber hinaus können auch Personen, Personengruppen und Ensembles mit dem Kulturpreis ausgezeichnet werden, die sich um die Stadt Waren (Müritz) und ihre kulturelle Entwicklung besonders verdient gemacht haben.
6) Ausgeschlossen von der Verleihung mit dem „Richard-Wossidlo-Kulturpreis“ sind diejenigen, die von Amtswegen mit der Sache befasst sind.
7) Der „Richard-Wossidlo-Kulturpreis“ ist wie folgt dotiert:
* Einzelpersonen 250,00 Euro + Kunstwerk im Wert von 250,00 Euro
* Personengruppen 500,00 Euro + Kunstwerk im Wert von 250,00 Euro
8) Vorschlagsberechtigt sind Bürger, Vereine und Institutionen. Der Vorschlag zur Würdigung ist schriftlich zu begründen und bis zum 15. Oktober eines Jahres an die Stadt Waren (Müritz) zu richten. Der Aufruf erfolgt die Presse, das Internet und das Warener Wochenblatt.
9) Über die Verleihung entscheidet die Stadtvertreterversammlung auf Vorschlag des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10) Die Verleihung unterbleibt, wenn kein Vorschlag die Voraussetzungen nach den Punkten 3 und 4 erfüllt.
11) Der „Richard-Wossidlo-Kulturpreis“ wird durch den Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz) während des jährlich stattfindenden Neujahrsempfangs überreicht.
12) Diese Richtlinie tritt mit Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die Richtlinie aus dem Jahr 2018.
Waren (Müritz), 18. April 2024
Marco Kanthack, "Richard-Wossidlo-Kulturpreis der Stadt Waren (Müritz) 2024"
Umweltpreis
Jugendpreis
* Richtlinie Verrgabe Jugendpreis (ab 2026)
Richtlinie für die Verleihung eines Jugendpreises der Stadt Waren (Müritz)
Auf der Grundlage des § 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Waren (Müritz) vom 23. 07.2025 die Richtlinie für die
Verleihung eines Jugendpreises der Stadt Waren (Müritz) erlassen:
1. Die Stadt Waren (Müritz) verleiht einen Jugendpreis als Anerkennung für besonderes Engagement und herausragende Leistungen junger Menschen.
2. Der Preis trägt den Namen „Jugendpreis der Stadt Waren (Müritz)”.
3. Der Jugendpreis wird für vorbildliches ehrenamtliches, gesellschaftliches oder soziales Engagement junger Menschen vergeben. Eine Auszeichnung ausschließlich für schulische Leistungen oder sportliche Erfolge (wie Platzierungen bei Wettkämpfen) erfolgt nicht.
4. Der Preis richtet sich an junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die in Waren (Müritz) wohnen oder deren Engagement in direktem Bezug zur Stadt Waren (Müritz) steht.
5. Eine doppelte Ehrung für identische Leistungen im Rahmen anderer städtischer Preisverleihungen (z. B. Kultur-, Umwelt-, Wirtschaftspreis) soll vermieden werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Ausschuss über die Zuordnung.
6. Ausgeschlossen von der Verleihung sind Personen, die von Amts wegen mit dem Jugendpreis befasst sind.
7. Der Jugendpreis kann je nach Entscheidung der Stadtvertretung mit einem Preisgeld oder einer Sachzuwendung verbunden sein. Bei einer Einzelperson beträgt das Preisgeld 250 Euro, bei einer Gruppe von mehreren Personen 500 Euro.
8. Vorschlagsberechtigt sind Einwohner der Stadt Waren (Müritz), Schüler sowie Lehrer der Schulen auf dem Territorium der Stadt Waren (Müritz), ebenso wie Vereine und Institutionen mit Sitz in Waren (Müritz). Vorschläge sind schriftlich und mit Begründung bei der Stadt Waren (Müritz) einzureichen. Über die Preisvergabe entscheidet die Stadtvertretung auf Vorschlag des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Die Preisverleihung findet anlassbezogen ohne festen Zyklus statt.
10. Der Preis wird durch den Bürgermeister der Stadt Waren (Müritz) im Rahmen des Jahresempfanges der Stadt Waren (Müritz) übergeben. Der Präsident der Stadtvertretung entscheidet im Benehmen mit dem Bürgermeister darüber, im welchem Rahmen die Preisverleihung erfolgt, insofern eine Übergabe im Rahmen des Jahresempfanges der Stadt Waren (Müritz) zeitlich oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist.
11. Diese Richtlinie tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Waren (Müritz), 04.08.2025