Am 17. und 18. August 2026 wird der Schweriner Damm wegen der angekündigten Belastungstests jeweils ab 22:00 bis morgens 05:00 Uhr gesperrt. Die gilt sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für den Rad- und Fußgängerverkehr.
Wer kann Wohngeld erhalten?
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten: das Wohngeld. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers (Heim) und als Lastenzuschuss für die Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Wer zum Kreis der Berechtigten zählt, hat auf Wohngeld einen Rechtsanspruch. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link zum Wohngeld.
Wohngeldempfänger erhalten für die Kinder, welche bei der Bewilligung berücksichtigt worden sind und für die sie Kindergeld beziehen, Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese Leistungen können Sie beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beantragen.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben jedoch Empfänger von sogenannten Transferleistungen, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, wie zum Beispiel
• Grundsicherung nach dem SGB II,
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
SGB XII,
• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
sowie die mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.
