Eröffnet wird der Warener Weihnachtsmarkt am Donnerstag um 17:00 Uhr. Besondere Höhepunkte sind immerwieder die Puppenspiele für die Kinder, die AFTER WORK PARTY´s am Freitag und am Samstag, die Gäseverlosung des Warener Innenstadstvereins sowie die vielen musikalischen Beiträge... u.a. zusätzlich ein Konzert mit dem Solotrompeter Kurt Witt am 14. Dezember 2025 ab 11:00 Uhr im weihnachtlichen Festzelt.
einfache Melderegisterauskunft
beinhaltet Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift der gesuchten Person, die Gebühr beträgt 8,00 €.
Antrag auf Erteilung einer Meldeauskunft aus dem Melderegister der Stadt Waren (Müritz)
erweiterte Melderegisterauskunft
beinhaltet die Angaben einer einfachen Melderegisterauskunft zzgl. bestimmter festgelegter zusätzlicher Daten. Hierzu ist jedoch zunächst das berechtigte Interesse glaubhaft zu machen. Die Gebühr beträgt 10,00 €.
Antrag auf Erteilung einer Meldeauskunft aus dem Melderegister der Stadt Waren (Müritz)
Laut §§ 36 Absatz 2, 42 Absatz 3 sowie 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) haben die Meldebehörden meldepflichtige Personen bei der Wohnsitzanmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung, über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Veröffentlichung oder Nutzung bestimmter personenbezogener Daten zu informieren. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass jeder Einwohner gemäß § 50 Absatz 5 BMG in Verbindung mit § 50 Absatz 1 bis 3 BMG der Weitergabe, bestimmter, zu seiner Person gespeicherten Daten an:
