... vom 3. bis 5. Dezember 2025 erwarten Sie Verkaufsstände, Handgemachtes, eine Bastelwerkstatt, eine Buchlesung und weihnachtliche Konzerte.
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (gem. § 14 GewO - Gewerbeordnung).
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei und erfolgt unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks Gewerbeabmeldung (GewA3).
