Die Stadt Waren (Müritz) lädt auch in diesem Jahr alle Seniorinnen und Senioren herzlich zur traditionellen Weihnachtsfeier am Dienstag, den 9. Dezember 2025, um 14:00 Uhr ein. Eintrittskarten sind ab sofort ausschließlich in der Waren (Müritz)-Information oder telefonisch unter 03991 747790 erhältlich.
Die Stadt Waren (Müritz) ist Straßenbaulastträger der öffentlichen Straßen und Wege.
Das bedeutet u.a., dass sie für den baulichen Zustand verantwortlich ist. Im Rahmen dieser Zuständigkeit (Verkehrssicherungspflicht) werden regelmäßige Kontrollen der Straßen und Wege im Hinblick auf Schäden und die daraus ggf. resultierenden Gefahrenstellen durchgeführt. Notwendige Reparaturen erfolgen zum großen Teil durch den Stadtbauhof. Weiterhin werden bei diesen Kontrollen überprüft: der Zustand der Straßenreinigung und der Regenabläufe, die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Beschilderung und der Ampelanlagen (soweit städtisch), usw.
Wenn Dritte Aufgrabungen im öffentlichen Bereich beabsichtigen, ist hierzu vorher ein Antrag bei der Stadtverwaltung einzureichen.
Durch die Stadtwerke veranlasste Aufbrüche für Hausanschlüsse (Gas, Wasser Strom, Schmutzwasser) und Aufbrüche der Telekommunikationsunternehmen werden ebenfalls kontrolliert und es wird der ordnungsgemäße und fachgerechte Wiedereinbau von Tragschichten, Steinen, Platten und Asphalt überwacht.
Neben der praktischen Kontrolle vor Ort und der Beauftragung einer etwaigen Mängelbeseitigung, kommt der Dokumentation der Kontrollen eine große Bedeutung zu. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist eine lückenlose Beweisführung der Stadt Waren (Müritz) zu den durchgeführten Kontrollen und den ggf. erfolgten Maßnahmen wichtig, um Schadensersatzforderungen angemessen begegnen zu können.
Rechtsgrundlagen
Antrag
Eine Aufbruchgenehmigung erhalten Sie über einen Antrag für eine Verkehrsbehördliche Anordnung im Amt für Bürgerdienste der Stadt Waren (Müritz) bei Herrn Jantz.
