Wildschaden

Hinweise zum Verfahren bei Wild- und Jagdschäden:

Die Anzeige bei der örtlichen Ordnungsbehörde muss innerhalb von einer Woche nach Bekanntwerden für den Geschädigten angezeigt werden (Formblatt verwenden). Der Schaden selbst darf nicht älter als 4 Wochen sein (Verfahren wird eröffnet, wenn die Fristen eingehalten sind). Die Höhe des Schadens in € muss bei der Anzeige mitgeteilt werden.

Zur Anzeige ist das entsprechende Formblatt zu nutzen.
Formular (PDF 68 KB)