Nein, wir wollen keine Schokolade – wir wollen singen! Ob in der Kirche, in der Klinik oder im Gewächshaus: wir wollen mehr Spaß, mehr Musik - ganz einfach Mee(h)rklang! Denn singen macht glücklich.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer bedarf nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern einer Satzung. Besteuert wird das Innehaben einer zweiten Wohnung im Stadtgebiet Waren (Müritz) und den Ortsteilen, die jemand neben seiner Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat. Im Sachgebiet Steuern/Abgaben erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Pflichtig sind Inhaber, die eine zweite Wohnung im Stadtgebiet Waren (Müritz) einschließlich Ortsteile neben der Erstwohnung (Hauptwohnung) für den persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf ihrer Familienmitglieder als Eigentümer, Mieter oder als sonstige Dauernutzungsberechtigte innehaben.
10 % von der Bemessungsgrundlage
der jährliche Mietaufwand
♦ umschlossener Raum, der zum Wohnen oder Schlafen (auch nur zeitweise) benutzt wird oder benutzt werden kann;
♦ Versorgung mit Trinkwasser und Strom;
♦ Vorhandensein einer Abwasserbeseitigung
Nein, wir wollen keine Schokolade – wir wollen singen! Ob in der Kirche, in der Klinik oder im Gewächshaus: wir wollen mehr Spaß, mehr Musik - ganz einfach Mee(h)rklang! Denn singen macht glücklich.