Die Stadt Waren (Müritz) und die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern laden am Freitag, 16. Oktober 2026, zur Erinnerungs- und Gedenkveranstaltung an die Friedliche Revolution von 1989 ein. Beginn ist um 17:30 Uhr im Haus des Gastes. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt sind eingeladen, dabei zu sein, wenn Zeitzeugen die Fragen der jungen Generation beantworten. Der Eintritt ist frei.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will (z.B. durch Haustürgeschäfte, mobile Verkaufsstände, Sammeln von Schrott oder Altkleidern oder Schaustellerbetriebe), benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) gem. § 55 Gewerbeordnung (GewO). Die Erlaubnis kann natürlichen oder juristischen Personen (GmbH, AG, UG) erteilt werden.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung
- Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.
Angestellten ist gem. § 60c Abs. 2 GewO eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte auszuhändigen, sofern sie unmittelbar mit dem Kunden in Kontakt treten sollen. Die Zweitschrift ist ebenfalls beim Amt für Bürgerdienste zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte gem. § 55 GewO
- Gewerbeanmeldung gem. § 14 GewO
- Personalausweis oder Pass
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
- polizeiliches Führungszeugnis bzw. Nachweis der Beantragung (Belegart "0")
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "0")
- aktuelles Lichtbild
Kosten:
- Anmeldung Reisegewerbe gem. § 14 GewO 32,00 €
- Reisegewerbekarte gem. § 55 GewO - unbefristet bis 414,00 € gemäß Tarifstelle 119 der akt. GewKostVO M-V
- Reisegewerbekarte - beglaubigte Zweitschrift 11,00 €
Rechtliche Grundlagen:
- § 14 GewO (Gewerbeordnung)
- § 55 GewO (Gewerbeordnung)
- Gewerbekostenverordnung - GewKostVO M-V
