Die Stadt Waren (Müritz) und die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern laden am Freitag, 16. Oktober 2026, zur Erinnerungs- und Gedenkveranstaltung an die Friedliche Revolution von 1989 ein. Beginn ist um 17:30 Uhr im Haus des Gastes. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt sind eingeladen, dabei zu sein, wenn Zeitzeugen die Fragen der jungen Generation beantworten. Der Eintritt ist frei.
Die Hausnummerierung zur Kennzeichnung der Gebäude dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis und der postalischen Zustellung.
Jeder Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden ist verpflichtet, ein Schild mit der ihm zugewiesenen Hausnummer auf seine Kosten anzubringen. Bei Neubauten bzw. Erwerb von Grundstücken ist für die Festsetzung einer Hausnummer die Antragstellung des Eigentümers Voraussetzung.
Anbringung von Hausnummern
Leider ist es oft der Fall, dass die Hausnummer gänzlich fehlt oder falsch angebracht wurde. Hausnummern sind notwendig, um eindeutig das gesuchte Gebäude zu finden, sei es für den Taxifahrer oder den Postzusteller. Ganz entscheidend können sie für den Rettungsdienst werden. Gut sichtbare Hausnummern können im Notfall Leben retten. Gerade im Dunkeln sind in vielen Straßen die Hausnummern so schlecht lesbar, dass wertvolle Zeit verstreicht, bis die Rettungskräfte ihren Einsatzort gefunden haben. Das Anbringen der Hausnummer ist im Baugesetzbuch vorgeschrieben. Hier gilt der Paragraph 126 BauGB. Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. In der Satzung über die Haus- und Grundstücksnummerierung, welche Sie auf dieser Seite weiter unten finden, wird Ihnen die Art und Weise der Anbringung erläutert. Überprüfen Sie also bitte ob Ihr Gebäude mit einer Hausnummer versehen ist. Sollten Sie Fragen dazu haben, so können Sie sich gerne an Frau Prüfert Tel.: 03991/177-614 oder stadtplanung@waren-mueritz.de wenden.
Antrag und Satzung zum Herunterladen
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?
Für die Beantragung einer Hausnummer wird der Eigentumsnachweis (Grundbucheintrag) benötigt und ein Flurkartenauszug (Lageplan).
Wie hoch ist die Gebühr für die Vergabe einer Hausnummer?
Gemäß der gültigen Verwaltungsgebührensatzung vom 01.01.2002, zuletzt geändert am 01.01.2026, ist die Hausnummernvergabe gebührenfrei.
