Nein, wir wollen keine Schokolade – wir wollen singen! Ob in der Kirche, in der Klinik oder im Gewächshaus: wir wollen mehr Spaß, mehr Musik - ganz einfach Mee(h)rklang! Denn singen macht glücklich.
Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet. Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines Handwerks. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen die
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg
Tel. 0395-5593-0
E-Mail: info@hwk-omv.de
Webseite: www.hwk-omv.de
Bei der Gewerbeanmeldung eines Handwerkbetriebes ist daher die Handwerkskarte oder der Eintrag in die Handwerksrolle nachzuweisen. Wir bitten Sie daher, sich vor der Gewerbeanmeldung bei der Stadt Waren (Müritz), mit der zuständigen Handwerkskammer in Neubrandenburg auseinanderzusetzen.
Nein, wir wollen keine Schokolade – wir wollen singen! Ob in der Kirche, in der Klinik oder im Gewächshaus: wir wollen mehr Spaß, mehr Musik - ganz einfach Mee(h)rklang! Denn singen macht glücklich.