Eröffnet wird der Warener Weihnachtsmarkt am Donnerstag um 17:00 Uhr. Besondere Höhepunkte sind immerwieder die Puppenspiele für die Kinder, die AFTER WORK PARTY´s am Freitag und am Samstag, die Gäseverlosung des Warener Innenstadstvereins sowie die vielen musikalischen Beiträge... u.a. zusätzlich ein Konzert mit dem Solotrompeter Kurt Witt am 14. Dezember 2025 ab 11:00 Uhr im weihnachtlichen Festzelt.
Grundstücksverkehr
An- und Verkauf sowie Tausch von Flächen
Die Stadt Waren (Müritz) verkauft Grundstücke zum Zwecke von Unternehmensansiedlungen, zur Bebauung mit Wohngebäuden oder zur Abrundung von Grundstücken.
Aktuelle Angebote finden Sie unter Grundstücksausschreibungen Ausschreibungen oder unter Wirtschaft & Investition / Ausschreibungen. Bei Interesse stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an die Stadt Waren (Müritz), Amt für Finanzen, Sachgebiet Grundstücks- und Gebäudemanagement.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Herr Zimmermann (03991/177-190) gern zur Verfügung.
Mieten und Pachten
Die Stadt Waren (Müritz) verpachtet Grundstücke und vermietet Immobilien. Dazu zählen u.a. Gärten, Bootsliegeplätze, Stellplätze (privat und gewerblich), landwirtschaftliche Fläche, gewerbliche Räume und Garagen.
Aktuelle Angebote finden Sie unter Ausschreibungen. Bei Interesse stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an die Stadt Waren (Müritz), Amt für Finanzen, Sachgebiet Grundstücks- und Gebäudemanagement.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Wolter (03991/177-191) und Herr Hansen (03991/177-192) gern zur Verfügung.
Grundstücksbezogene Rechte
Für die Sicherung oder Löschung von grundstücksbezogenen Rechten auf stadteigenen Flächen (z.B. Wege- oder Leitungsrechte, Übernahme von Abstandsflächen) stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an die Stadt Waren (Müritz), Amt für Finanzen, Sachgebiet Grundstücks- und Gebäudemanagement.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Herr Zimmermann (03991/177-190) gern zur Verfügung.
Informationen zur Grundsteuerreform aus dem Finanzministerium M-V
Sehr geehrte Eigentümerinnen, sehr geehrter Eigentümer,
seit Mai 2022 erhielten Sie mit Schreiben des Finanzamtes eine Information zur Grundsteuerreform und der damit verbundenen Abgabe einer Feststellungserklärung, die ab 01.07.2022 bis 31.10.2022 an das zuständige Finanzamt über das "Mein Elster" Portal des Finanzamtes digital abzugeben ist.
Fragen hinsichtlich der Erklärung, Hinweise, Mitteilungen richten Sie bitte schriftlich an das Finanzamt. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter: https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundstück/Grundsteuerreform

