Liebe Müritzfest-Liebhaber und –Mitwirkende, der Festumzug im Jahr 2023 war ein wirklich wunderbares Spektakel. Auch wenn es an einigen Stellen größere Lücken oder längere Wartezeiten gab, so waren die Zuschauer doch voller Bewunderung für die vielen schönen Ideen. Wir bitten alle Interessierten, sich schon frühzeitig bei den Organisatoren anzumelden, wenn Sie am diesjährigen Festumzug teilnehmen möchten. Natürlich wird auch wieder das "BESTE BILD" mit dem "BUNTEWN BOLLERWAGEN" ausgezeichnet. Aktueller Inhaber dieses Wanderpokals ist das Hotel & Restaurant „Kleines Meer“.
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Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb des Bereiches einer Behörde verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren und Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, hat dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen (gem. § 14 GewO - Gewerbeordnung).
Nicht anzeigepflichtig sind die vorübergehende Ruhestellung der gewerblichen Tätigkeit.
Die Anzeige kostet einmalig 27,00 € (bei GbR, OHG, KG pro Gesellschafter) und muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks Gewerbeummeldung (GewA2) erfolgen.