Gewerbeabmeldung

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (gem. § 14 GewO - Gewerbeordnung).

Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei und erfolgt unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks Gewerbeabmeldung (GewA3).

Rechtliche Grundlage