Nein, sie wollen keine Schokolade, sie wollen singen! Sie wollen mehr Spaß, mehr Musik, ganz einfach Mee(h)rklang. Ihr Programm ist so fröhlich und bunt gemischt wie sie selbst: Von Queen und Herbert Grönemeyer über Lady Gaga und Vicki Leandros bis hin zu Max Giesinger ... Denn singen macht glücklich und erwachsen wollten siesowieso nie sein. Bitte beachten, die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr!
Gaststättenerlaubnis / Konzession
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer zum Verzehr an Ort und Stelle:
- Getränke (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen (Speisewirtschaft)
verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Bei Verabreichung von Speisen und nichtalkoholischen Getränken ist eine Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ausreichend. Wird außerdem der Ausschank von alkoholischen Getränken beabsichtigt, so ist die Gewerbeanmeldung spätestens 4 Wochen vor Beginn mit folgenden Unterlagen einzureichen.
- Führungszeugnis (Einwohnermeldestelle)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbestelle)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
- Unterrichtungsnachweis / Befähigung zum Betreiben einer Gaststätte (IHK) oder Berufsabschluss (z. B. Koch)
- Miet- oder Pachtvertrag
- Grundriss mit detaillierten m²-Angaben der Gasträume
- Personalausweis (Kopie)
Gebühren:
Gewerbeanmeldung (einmalig): 32,00 €
Vorläufige Gaststättenerlaubnis (max. 3 Monate): 100,00 €
Gaststättenerlaubnis (unbefristet): max. 1.441,00 €