Am 1. Juni 2026 präsentiert das Wicht-Theater aus Wismar das Puppenspiel "Hans im Glück" gleich zweimal. Drum herum kann gebastelt und gespielt werden. In der Vorstellung um 9:00 Uhr gibt es noch einige Plätze. Um 10:00 Uhr sieht es deutlich besser aus! Kinder und Familen sind ab 8:30 herzlich eingeladen. Eintritt frei.
Gaststättenerlaubnis / Konzession
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer zum Verzehr an Ort und Stelle:
- Getränke (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen (Speisewirtschaft)
verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Bei Verabreichung von Speisen und nichtalkoholischen Getränken ist eine Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ausreichend. Wird außerdem der Ausschank von alkoholischen Getränken beabsichtigt, so ist die Gewerbeanmeldung spätestens 4 Wochen vor Beginn mit folgenden Unterlagen einzureichen.
- Führungszeugnis (Einwohnermeldestelle)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbestelle)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
- Unterrichtungsnachweis / Befähigung zum Betreiben einer Gaststätte (IHK) oder Berufsabschluss (z. B. Koch)
- Miet- oder Pachtvertrag
- Grundriss mit detaillierten m²-Angaben der Gasträume
- Personalausweis (Kopie)
Gebühren:
Gewerbeanmeldung (einmalig): 32,00 €
Vorläufige Gaststättenerlaubnis nach § 11 GastG (max. 3 Monate): bis zu 382,00 €
Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG (unbefristet): max. 1.441,00 €
Die Gebühren richten sich nach den Tarifstellen II der aktuell gültigen Gewerbekostenverordnung - GewKostVO M-V vom 01. September 2023.
