Die Friedhofsverwaltung der Stadt Waren (Müritz) informiert, dass ab 13. März 2026 die Wasserversorgung auf dem Stadtfriedhof wieder in Betrieb genommen wird. Besucherinnen und Besucher können die Wasserstellen somit wieder für die Grabpflege nutzen.
Gaststättenerlaubnis / Konzession
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer zum Verzehr an Ort und Stelle:
- Getränke (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen (Speisewirtschaft)
verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Bei Verabreichung von Speisen und nichtalkoholischen Getränken ist eine Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ausreichend. Wird außerdem der Ausschank von alkoholischen Getränken beabsichtigt, so ist die Gewerbeanmeldung spätestens 4 Wochen vor Beginn mit folgenden Unterlagen einzureichen.
- Führungszeugnis (Einwohnermeldestelle)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbestelle)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
- Unterrichtungsnachweis / Befähigung zum Betreiben einer Gaststätte (IHK) oder Berufsabschluss (z. B. Koch)
- Miet- oder Pachtvertrag
- Grundriss mit detaillierten m²-Angaben der Gasträume
- Personalausweis (Kopie)
Gebühren:
Gewerbeanmeldung (einmalig): 32,00 €
Vorläufige Gaststättenerlaubnis (max. 3 Monate): 100,00 €
Gaststättenerlaubnis (unbefristet): max. 1.441,00 €
