Nein, wir wollen keine Schokolade – wir wollen singen! Ob in der Kirche, in der Klinik oder im Gewächshaus: wir wollen mehr Spaß, mehr Musik - ganz einfach Mee(h)rklang! Denn singen macht glücklich.
Der Freiberufler unterscheidet sich in fünf wesentlichen Punkten vom Gewerbetreibenden:
Wer ist ein Freiberufler? Eine erste Annäherung ergibt eine Definition, die im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) nachzulesen ist, und zwar in § 1, Abs. 2: "Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."
Konkreter wird § 18, Abs. 1 des Einkommensteuergesetz (EStG): Dieser Absatz unterscheidet bei den Freiberuflern drei Gruppen – Katalogberufe, Katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.
Katalogberufe: Vier Berufsgruppen fallen in diese Kategorie:
Katalogähnliche Berufe: Diese Berufe entsprechen in ihrem Anforderungsprofil weitgehend den Katalogberufen; sie erfordern eine höhere Ausbildung. Zum Beispiel haben auch folgende Berufe freiberuflichen Charakter: Ergotherapeut, Dirigent, Fotodesigner, Masseur, Reitlehrer, Schauspieler, Werbetexter oder Modedesigner (keine vollständige Liste!).
Tätigkeitsberufe: Der Arbeitsmarkt steht nicht still, neue Berufsbilder tauchen auf. Daher sind Freiberufler auch in sogenannten Tätigkeitsberufen aktiv, wobei immer der Einzelfall geprüft wird (keine vollständige Liste!):
Was verbirgt sich also hinter dem Begriff "Freiberufler"? Da die Grenzen fließend sind, lässt sich in einigen Fällen nicht sofort festlegen, wer ein Freiberufler ist und wer nicht. Das Einkommensteuergesetz gibt eine Richtung vor: Wer einen Katalogberuf, einen Katalogähnlichen Beruf oder einen Tätigkeitsberuf ausübt, ist ein Freiberufler.
Was spricht für eine freiberufliche Tätigkeit?
Was spricht für eine Tätigkeit als Gewerbetreibender?
Fazit:
Die Liste der Kriterien zeigt: Auf den ersten Blick lässt sich nicht schnell sagen, wer ein Freiberufler ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an, den das Finanzamt zu prüfen hat. Da ist Rat vom Fachmann gefragt, Rechtsanwälte oder Steuerberater helfen weiter. Es ist auch möglich, beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu beantragen.
Nein, wir wollen keine Schokolade – wir wollen singen! Ob in der Kirche, in der Klinik oder im Gewächshaus: wir wollen mehr Spaß, mehr Musik - ganz einfach Mee(h)rklang! Denn singen macht glücklich.