Nein, wir wollen keine Schokolade – wir wollen singen! Ob in der Kirche, in der Klinik oder im Gewächshaus: wir wollen mehr Spaß, mehr Musik - ganz einfach Mee(h)rklang! Denn singen macht glücklich.
Allgemeines:
Der Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V muss für jedes Jahr, in dem man den Fischfang ausüben will, mit einer einzuklebenden Fischereiabgabemarke (Jahresmarke) gültig gemacht werden. Der Erwerb der Marke kann bei den Ausgabestellen der zuständigen Ordnungsbehörde oder direkt bei der oberen Fischereibehörde (LALLF M-V) erworben werden.
Ausgabestellen für Fischereiabgabemarken:
Gebühren:
Die Gebühr für die Fischereiabgabemarke MV beträgt aktuell 10,00 €.
Nein, wir wollen keine Schokolade – wir wollen singen! Ob in der Kirche, in der Klinik oder im Gewächshaus: wir wollen mehr Spaß, mehr Musik - ganz einfach Mee(h)rklang! Denn singen macht glücklich.