Am 17. und 18. August 2026 wird der Schweriner Damm wegen der angekündigten Belastungstests jeweils ab 22:00 bis morgens 05:00 Uhr gesperrt. Die gilt sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für den Rad- und Fußgängerverkehr.
Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes M-V sind einzelne Objekte unter Schutz gestellt und in einer sogenannten Denkmalliste aufgeführt, die in regelmäßigen Abständen durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aktualisiert wird. Die betreffenden Objekte werden bei Sanierungsmaßnahmen anders behandelt und verlangen eine genaue und denkmalgerechte Planung. Diese Abstimmungen zwischen Bauherren und Architekten sind frühzeitig auch mit der Stadt Waren (Müritz) zu suchen. Dazu wenden Sie sich bitte an benannte Ansprechpartner.
