Liebe Müritzfest-Liebhaber und –Mitwirkende, der Festumzug im Jahr 2023 war ein wirklich wunderbares Spektakel. Auch wenn es an einigen Stellen größere Lücken oder längere Wartezeiten gab, so waren die Zuschauer doch voller Bewunderung für die vielen schönen Ideen. Wir bitten alle Interessierten, sich schon frühzeitig bei den Organisatoren anzumelden, wenn Sie am diesjährigen Festumzug teilnehmen möchten. Natürlich wird auch wieder das "BESTE BILD" mit dem "BUNTEWN BOLLERWAGEN" ausgezeichnet. Aktueller Inhaber dieses Wanderpokals ist das Hotel & Restaurant „Kleines Meer“.
Bitte nutzen Sie diese Formularn zur Anmeldung (PDF-Datei - 83 KB)
Recht der Ordnungswidrigkeiten - Bußgeldrecht
Das Bußgeldverfahren ist ausgerichtet um öffentlich-rechtliche Vorschriften durchzusetzen.
Dadurch wird dieses Verfahren vom Privat- und Strafrecht abgegrenzt.
Das Verhängen einer Geldbuße ist die häufigste, verwaltungsrechtliche Sanktion.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wird nur ein Verwarnungsgeld von 10,00 bis 55,00 Euro erhoben. Die Verwarnung ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, zahlt.
Bei Nichtzahlung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
gesetzliche Grundlage: Ordnungswidrigkeitengesetz (externer Link)