Nein, sie wollen keine Schokolade, sie wollen singen! Sie wollen mehr Spaß, mehr Musik, ganz einfach Mee(h)rklang. Ihr Programm ist so fröhlich und bunt gemischt wie sie selbst: Von Queen und Herbert Grönemeyer über Lady Gaga und Vicki Leandros bis hin zu Max Giesinger ... Denn singen macht glücklich und erwachsen wollten siesowieso nie sein. Bitte beachten, die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr!
Recht der Ordnungswidrigkeiten - Bußgeldrecht
Das Bußgeldverfahren ist ausgerichtet um öffentlich-rechtliche Vorschriften durchzusetzen.
Dadurch wird dieses Verfahren vom Privat- und Strafrecht abgegrenzt.
Das Verhängen einer Geldbuße ist die häufigste, verwaltungsrechtliche Sanktion.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wird nur ein Verwarnungsgeld von 10,00 bis 55,00 Euro erhoben. Die Verwarnung ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, zahlt.
Bei Nichtzahlung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
gesetzliche Grundlage: Ordnungswidrigkeitengesetz (externer Link)