Die Stadt Waren (Müritz) und die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern laden am Freitag, 16. Oktober 2026, zur Erinnerungs- und Gedenkveranstaltung an die Friedliche Revolution von 1989 ein. Beginn ist um 17:30 Uhr im Haus des Gastes. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt sind eingeladen, dabei zu sein, wenn Zeitzeugen die Fragen der jungen Generation beantworten. Der Eintritt ist frei.
Meldepflichtig ist jede Person, die eine neue Wohnung innerhalb von Waren (Müritz) oder den Ortsteilen bezieht. Gemäß Bundesmeldegesetz muss man sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden.
Bei der Ummeldung hat die meldepflichtige Person die Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung), den Personalausweis, den anerkannten und gültigen Pass oder die Passersatzpapiere vorzulegen. Eine Vertretung ist möglich unter Vorlage folgender Dokumente: die Wohnungsgeberbestätigung, alle zur Ummeldung erforderlichen Dokumente/Unterlagen und eine Vollmacht. Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Meldedaten (frühere und derzeitige Wohnungen) genügt es, wenn die Ummeldung durch eine der meldepflichtigen Personen vorgenommen wird. Die Ummeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen.
Die meldepflichtige Person erhält bei der Ummeldung unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung über die Ummeldung (amtliche Meldebestätigung).
