Am 1. Juni 2026 präsentiert das Wicht-Theater aus Wismar das Puppenspiel "Hans im Glück" gleich zweimal. Drum herum kann gebastelt und gespielt werden. In der Vorstellung um 9:00 Uhr gibt es noch einige Plätze. Um 10:00 Uhr sieht es deutlich besser aus! Kinder und Familen sind ab 8:30 herzlich eingeladen. Eintritt frei.
Meldepflichtig ist jede Person, die eine neue Wohnung innerhalb von Waren (Müritz) oder den Ortsteilen bezieht. Gemäß Bundesmeldegesetz muss man sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden.
Bei der Ummeldung hat die meldepflichtige Person die Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung), den Personalausweis, den anerkannten und gültigen Pass oder die Passersatzpapiere vorzulegen. Eine Vertretung ist möglich unter Vorlage folgender Dokumente: die Wohnungsgeberbestätigung, alle zur Ummeldung erforderlichen Dokumente/Unterlagen und eine Vollmacht. Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Meldedaten (frühere und derzeitige Wohnungen) genügt es, wenn die Ummeldung durch eine der meldepflichtigen Personen vorgenommen wird. Die Ummeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen.
Die meldepflichtige Person erhält bei der Ummeldung unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung über die Ummeldung (amtliche Meldebestätigung).
