Kurpark | Bühne am Brunnen | 10:00 Uhr „Piratenlieder aus der Kiste“ von Magdalena von Rohden | 15:00 Uhr„Dornröschen aus der Schlossküche erzählt“ von und mit dem Musiktheater Cammin | 19:00 Uhr „Der junge Fritz, der wilde Reuter“ von und mit Paul Gräntzel und Momo Böhnke
Gestattung (vorübergehende Schankerlaubnis)
Eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz benötigt jeder, der gewerblich bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Straßen- und Stadtteilfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten etc. alkoholhaltige Getränke abgeben möchte. Bitte beachten Sie: Die Verabreichung alkoholischer Getränke ist erlaubnisbedürftig und kann nur aus besonderem Anlass gestattet werden.
Die Gestattung ist auch eine Gaststättenerlaubnis und somit schriftlich und spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen. Die Prüfung erfolgt hier jedoch im vereinfachten Verfahren. Mit der fristgerechten Antragstellung haben Sie die Möglichkeit die zu erteilenden Auflagen zur Kenntnis zu nehmen und zu erfüllen.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt pro Tag (00:00-24:00 Uhr) und pro Stand: 50,00 €
je weiteren Tag (00:00-24:00 Uhr) und pro Stand: 20,00 €