Die Stadt Waren (Müritz) und die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern laden am Freitag, 16. Oktober 2026, zur Erinnerungs- und Gedenkveranstaltung an die Friedliche Revolution von 1989 ein. Beginn ist um 17:30 Uhr im Haus des Gastes. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt sind eingeladen, dabei zu sein, wenn Zeitzeugen die Fragen der jungen Generation beantworten. Der Eintritt ist frei.
Gestattung (vorübergehende und anlassbezogene Schankerlaubnis)
Eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz benötigt jeder, der gewerblich bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Straßen- und Stadtteilfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten etc. alkoholhaltige Getränke abgeben möchte. Bitte beachten Sie: Die Verabreichung alkoholischer Getränke ist erlaubnisbedürftig und kann nur aus besonderem Anlass gestattet werden.
Die Gestattung ist auch eine Gaststättenerlaubnis und somit schriftlich und spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen. Die Prüfung erfolgt hier jedoch im vereinfachten Verfahren. Mit der fristgerechten Antragstellung haben Sie die Möglichkeit die zu erteilenden Auflagen zur Kenntnis zu nehmen und zu erfüllen.
Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt pro Tag (00:00-24:00 Uhr) und pro Stand: 50,00 €
je weiteren Tag (00:00-24:00 Uhr) und pro Stand: 20,00 €
Die Gebühr richtet sich nach Tarifstelle 209 der aktuellen Gewerbekostenverordnung - GewKostVO M-V vom 01. September 2023.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort
- eingetragene Firmen reichen bei der Antragstellung bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein
- Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
- Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz. Ein Führungszeugnis ist nur dann erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
- Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung. Ein Gewerbezentralregisterauszug ist nur dann erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
- Benennung der zeitlich befristeten Veranstaltung/des zeitlich befristeten Anlasses mit Angaben zur genutzten Fläche (Lageplan, Grundriss der Schankfläche) - siehe Antragsformular
Formulare
Fristen
Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.
