Eröffnet wird der Warener Weihnachtsmarkt am Donnerstag um 17:00 Uhr. Besondere Höhepunkte sind immerwieder die Puppenspiele für die Kinder, die AFTER WORK PARTY´s am Freitag und am Samstag, die Gäseverlosung des Warener Innenstadstvereins sowie die vielen musikalischen Beiträge... u.a. zusätzlich ein Konzert mit dem Solotrompeter Kurt Witt am 14. Dezember 2025 ab 11:00 Uhr im weihnachtlichen Festzelt.
Gestattung (vorübergehende Schankerlaubnis)
Eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz benötigt jeder, der gewerblich bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Straßen- und Stadtteilfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten etc. alkoholhaltige Getränke abgeben möchte. Bitte beachten Sie: Die Verabreichung alkoholischer Getränke ist erlaubnisbedürftig und kann nur aus besonderem Anlass gestattet werden.
Die Gestattung ist auch eine Gaststättenerlaubnis und somit schriftlich und spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu beantragen. Die Prüfung erfolgt hier jedoch im vereinfachten Verfahren. Mit der fristgerechten Antragstellung haben Sie die Möglichkeit die zu erteilenden Auflagen zur Kenntnis zu nehmen und zu erfüllen.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt pro Tag (00:00-24:00 Uhr) und pro Stand: 50,00 €
je weiteren Tag (00:00-24:00 Uhr) und pro Stand: 20,00 €
