Die Stadt Waren (Müritz) und die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern laden am Freitag, 16. Oktober 2026, zur Erinnerungs- und Gedenkveranstaltung an die Friedliche Revolution von 1989 ein. Beginn ist um 17:30 Uhr im Haus des Gastes. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt sind eingeladen, dabei zu sein, wenn Zeitzeugen die Fragen der jungen Generation beantworten. Der Eintritt ist frei.
Die beabsichtigte Beseitigung von baulichen Anlagen bedarf in bestimmten Fällen der Genehmigung der unteren Bauaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Dies gilt zum Beispiel für die Beseitigung von baulichen Anlagen, deren Errichtung ebenfalls genehmigungspflichtig ist oder die als Denkmale in den Denkmallisten eingetragen sind. Genehmigungspflichtige Beseitigungen von Anlagen sind der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mindestens einen Monat vorher anzuzeigen.
Bei anzeigepflichtigen Abrissmaßnahmen sind u.a. folgende Unterlagen in mind. zweifacher Ausfertigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einzureichen:
• Formular „Anzeige zur Beseitigung einer Anlage (§ 61 Abs. 2 Satz 3 LBauO M-V)“
• Lageplan
• Standsicherheitsnachweis der/des angebauten Gebäude/s
