Am 17. und 18. August 2026 wird der Schweriner Damm wegen der angekündigten Belastungstests jeweils ab 22:00 bis morgens 05:00 Uhr gesperrt. Die gilt sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für den Rad- und Fußgängerverkehr.
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet setzt die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten bei Gebäuden nach § 7h EStG eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde voraus.
Hierzu ist vor Beginn der Baumaßnahme eine Vereinbarung über die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde zu schließen.
Für die steuerliche Begünstigung von Baudenkmalen ist die Denkmalbehörde zuständig.
