Am 17. und 18. August 2026 wird der Schweriner Damm wegen der angekündigten Belastungstests jeweils ab 22:00 bis morgens 05:00 Uhr gesperrt. Die gilt sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für den Rad- und Fußgängerverkehr.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann auf Antrag gemäß § 31 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und wenn
• Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
• die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
• die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Über den Befreiungsantrag entscheidet bei verfahrenspflichtigen Vorhaben die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Einvernehmen mit der Stadt Waren (Müritz). Bei verfahrensfreien Vorhaben entscheidet die Stadt Waren (Müritz).
